Alle Teilnehmer an Fahrsicherheitstrainings auf dem Sachsenring müssen eine zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Für Fahrsicherheitstrainings nutzen die Teilnehmer eigene Fahrzeuge.
Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist während des Fahrsicherheitstrainings auf dem Sachsenring zwingend vorgeschrieben.
Bei winterlichen Bedingungen sind Winterreifen unbedingt erforderlich. Auf Wunsch organisieren wir für PKW-Trainings gerne Leihfahrzeuge zu den jeweils aktuellen Tarifen.
Pro Teilnehmer darf max. 1 Begleitperson zum Sicherheitstraining mitgenommen werden. Kinder unter 12 Jahre dürfen auf keinen Fall im Rahmen von Fahrsicherheitstrainings oder Incentives auf dem Sachsenring mitfahren. Von Seiten des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring besteht kein Insassen-Unfallschutz. Begleitpersonen ist es nicht gestattet, im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings selbst ein Fahrzeug auf dem Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring zu bewegen.
Den Anweisungen der Instruktoren des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring muß Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Instruktoren können Teilnehmer vom Sicherheitstraining ausgeschlossen werden. Es besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung von Trainingskosten noch von darüber hinaus entstandenen Kosten wie Hotel-, Fahrtkosten etc. Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring in diesem Fall keine Haftung für aufgetretene Schäden.
Der Veranstalter oder der Instruktor kann das Sicherheitstraining absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn
- weniger als 8 Teilnehmer angemeldet sind.
- die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge zulassen oder
- technische Gründe einen reibungslosen Veranstaltungsablauf unmöglich machen.
Bei Absage oder Verlegung des Sicherheitstrainings auf einen anderen Zeitpunkt können die Teilnehmer bereits bezahlte Kosten zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.
Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
- PKW-Intensivtraining
- PKW-Perfektionstraining 1
- PKW-Perfektionstraining 2
- Transporter-, LKW- und Bus-Intensivtraining
Für vollkasko-versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzten werden, gilt in jedem Falle die bestehende Versicherung. („Prinzip der Subsidiarität“).
Nicht vollkasko-versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzt werden, können freiwillig wie folgt versichert werden (alle Beträge inkl. MwSt.):
a) PKW, Höchstentschädigung 25.000,- Euro: Betrag pro Fzg: 10,- Euro
b) PKW, Höchstentschädigung 50.000,- Euro: Betrag pro Fzg: 15,- Euro
c) Transporter bis 1 t Nutzlast, Höchstentschädigung 50.000,- Euro: Betrag pro Fzg: 16,15 Euro
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt pro PKW: 500,- € und pro Transporter: 1.000,- Euro
Die genannten Betraege gelten jeweils pro Tag und können bei Buchung sofort berechnet werden, muessen jedoch spätestens am Tag des Fahrsicherheitstrainings vor Ort und VOR Beginn des Praxistrainings geleistet werden. Die Selbstbeteiligungsregelung bleibt davon unberührt.
Seitens des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring besteht KEIN Insassen-Unfallschutz.
Beim Sicherheitstraining besteht KEIN Versicherungsschutz auf alle nicht serienmäßigen Anbauteile wie Dachträger, Dachkoffer, Zusatzscheinwerfer, etc.
Auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, beim Wechsel zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ.
Die Versicherungsbedingungen werden am Tag des Fahrsicherheitstrainings vom jeweils verantwortlichen Instruktor im Rahmen der theoretischen Einführung (VOR dem Praxistraining!) genau erläutert. Fragen können dann noch geklärt werden.
- PKW-Perfektionstraining 3
- Drift- u. Rennstreckentrainings
- Fahren im Formel- und Touren-Rennwagen
- Kart fahren
- Mitfahren im Renn-, Drift- oder Rallyetaxi
- Transporter-, LKW- und Bus-Intensivtraining
Bei folgenden Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsmodulen fahren die Teilnehmer unter Haftungsausschluss:
* PKW-Perfektionstraining 3
* PKW-Sportfahrertrainings (Drift- und Rennstreckentrainings)
* Selbst fahren im Formel-Rennwagen und im Clio-Tourenwagen
* Mitfahrten im Renntaxi, Drift- und Rallyetaxi
* Kartfahren
Das Befahren der Rundkurse im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring außerhalb von Sicherheitstrainings erfolgt unter Haftungsausschluss.
Jeder Kunde erhält VOR Beginn der Veranstaltung den gesamten Text des Haftungsausschluss zur Kenntnis und Unterschrift.
Während einer Veranstaltung im Gelände (an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Instruktor SOFORT, jedoch spätestens am selben Tag nach Trainingsende bekanntgegeben werden.
Bei Nutzung folgender Fahrzeuge wird eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 3.000,- Euro fällig:
* Formel-Rennauto
* Clio-Tourenwagen
* BMWs 320i (beim Drifttraining)
* Mercedes CL 500 sowie
* Mitusbishi EVO 9
Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
Alle Rechnungen ausser Gutscheinrechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Gutscheinrechnungen sind SOFORT nach Erhalt zur Zahlung fällig. Gutscheine können NUR vom Käufer storniert werden. In diesem Fall berechnen wir Storno- und Bearbeitungskosten von 10% der Kaufsumme.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis.
Die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer schriftlich per Post oder Fax zu erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
Bei Kündigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung wird keine Stornogebühr fällig.
Bei Kündigung bis 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, hat der Kunde 20% des vereinbarten Bruttopreises zu bezahlen.
Bei Kündigung zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin, sind 50%,
zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin 75% und
ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 90% des vereinbarten Bruttopreises zu bezahlen.
Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
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