Allgemeine GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für Teilnehmer/innen an Motorrad-SPORTFAHRERTRAININGS

1. ANMELDUNG

Zur fixen Buchung Ihres Trainings ist vorab eine verbindliche Anmeldung notwendig, da wir für Einzelteilnehmer nur fest vereinbarte Veranstaltungstermine mit begrenzter Teilnehmerzahl anbieten.
Ihre Buchung können Sie online, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vornehmen. 
 

 

AKTUELLE TERMINE für Einzelbucher:innen finden Sie auf unserer Website unter:  www.sachsenring.de im Menü Sportfahrertraining. Klicken Sie bei den einzelnen Trainingsprogrammen auf den Button „Einzelbuchung“.

 

Termine und Preise für GRUPPEN vereinbaren wir gerne individuell mit Ihnen.


 

2. BEGLEITPERSONEN

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Motorrad-Sportfahrprogrammen auf dem Sachsenring dürfen  MAXIMAL EINE Begleitperson  zum Training mitbringen; diese kann während des Trainings NICHT mitfahren.

 

 

3. BEKLEIDUNG

Richtige Bekleidung ist bei allen Sachsenring-Motorradtrainings eine ganzwesentliche Voraussetzung für die eigene Sicherheit und maximalen Fahrspaß.
An Motorrad-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring können Sie nur mit kompletter Motorradbekleidung teilnehmen, welche aus Lederkombi oder Motorrad-Sicherheitsbekleidung mit Protektoren, Lederstiefeln, Handschuhen und Helm besteht!

 

 

4. ESSEN & TRINKEN

Zu einem richtig schönen Tag gehört auch gutes Essen & Trinken in angenehmer Atmosphäre.
In Beierleins Restaurant auf dem Sachsenring finden Sie jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol.
Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – das freundliche Team der Beierleins Hotel & Catering GmbH erfüllt gerne Ihre kulinarischen Wünsche.

Die KOSTEN für Speisen und Getränke sind im Veranstaltungspreis NICHT enthalten.

 

 

5.   SCHLECHTES WETTER

Als Veranstalter können wir Ihnen keine Schönwetter-Garantie für Ihr Motorradtraining auf dem Sachsenring geben. Schlechtes Wetter ist daher auch KEIN GRUND für eine kostenlose Absage oder Umbuchung eines Fahrsicherheits- oderSportfahrertrainings auf dem Sachsenring!
Wenn aus diesem Grund ein gebuchtes Training kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin die komplette Trainingsgebühr.

 

 

6. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

 


7. LÄRMSCHUTZBEDINGUNGEN für Sachsenring-Motorradtrainings

Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen NUR  MOTORRÄDER MIT SERIENAUSPUFF des jeweiligen Herstellers zugelassen.  SPORTAUSPUFFANLAGEN mit ABE, ZUBEHÖRAUSPUFFANLAGEN mit ABE und SONDERMODELLE, die mit Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind, müssen auf den jeweiligen SERIENAUSPUFF dieser Modelle ZURÜCK GERÜSTET werden.

Mit SERIENAUSPUFF ist gemeint: die Abgasanlage vom Krümmer/Sammler bis zum Endschalldämpfer inklusive des Katalysators muss IM ORIGINAL MONTIERT sein!

Alle auf dem Sachsenring fahrenden Motorräder müssen mit SERIENMÄSSIGER AIRBOX UND LUFTFILTER ausgestattet sein. Teilnehmer, die aufgrund einer nicht zugelassenen Auspuffanlage, wegen technischem Defekt oder einer ausgebrannten Auspuffanlage auffallen, werden mit der Schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden.  Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen. 


 

7.1 Da manche Motorräder TROTZ Serienabgasanlage ZU LAUT sind, ist es ZWINGENDERFORDERLICH, diese Motorräder für den Rennstreckenbetrieb so umzurüsten, dass die geforderten Schallgrenzwerte auf dem Sachsenring eingehalten  werden. Für diese Motorradmodelle stellt der Sachsenring KOSTENLOS Endschalldämpfer bzw. schallreduzierende Endstückezur Verfügung.
VORAUSSETZUNG dafür ist, dass die SERIENMÄSSIGEABGASANLAGE vom KRÜMMER/SAMMLER bis zum ORIGINALENENDSCHALLDÄMPFERinklusive des KATALYSATORS vorhanden ist.
 

Defekte Anlagen müssen in jedem Fall an einen Verantwortlichen des FSZ Sachsenring zurückgegeben werden!
Bei Rückgabe von defekten Anlagen (z.B. durch Sturz) oder bei Verlust (Mitnahme durch den/die Nutzer/in)werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:


7.2 Bei allen Motorrad-RENNSTRECKENTRAININGS (NICHT bei Kurven-Schräglagentrainings) muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Vorabend oder am Morgen der Veranstaltung muss im vorgegebenen Zeitfenster ihr / sein Motorrad bei den Verantwortlichen des FSZ Sachsenring zurschalltechnischen Zulassung vorstellen.

 

• ZEITFENSTER schalltechnische Zulassung bei Motorad-Rennstreckenrainings:
- am Vorabend der Veranstaltungs, wochentags: zw. 18:00 - 20:30 Uhr
- am Vorabend der Veranstaltung, sonn- und  feiertags: 17 - 20 Uhr

- Am Morgen des 1. Veranstaltungstags von 7 - 9 Uhr

- am 2 Veranstaltungstag nach Absprache

• ORT der schalltechnische Zulassung:  Box 1 oder Durchfahrtsbox der Veranstaltung

 

Jedes Motorrad wird nach der schalltechnischen Kontrolle durch die Mitarbeiter des VSZ Sachsenring gekennzeichnet. Nur mit schalltechnischer Zulassung jedes Motorrads - mit oder ohne notwendigem Umbau – ist eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich.
 

 

8. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

ALLE Motorradtrainings auf dem Sachsenring finden auf eigenes Risiko - also unter HAFTUNGSVERZICHT  statt.
Seitens des VSZ Sachsenring besteht KEIN Versicherungsschutz. Auch Schäden an Motorrädern werden NICHT von der Versicherung des FSZ Sachsenring übernommen.

 


9.  STORNOBEDINGUNGEN

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.


9.1  STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE TEILNEHMER/INNEN

9.2  STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN


9.3  Das VSZ Sachsenring kann Motorradtrainings absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn

Die Teilnehmer/innen können in einem solchen Fall bereits bezahlte Kosten für das Fahrsicherheitstraining zurück verlangen oder einen Ersatztermin wählen.

9.4  Dem/der Kunden/in bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Fahrsicherheitszentrum Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

9.5  In Ausnahmefällen können GUTSCHEINE storniert werden, jedoch NUR vom Käufer/von der Käuferin. In diesem Fall wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags erhoben.

 

 

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

10.1  GUTSCHEINRECHNUNGEN

- Wenn Sie telefonisch oder per Email einen Sachsenring-Gutschein bestellen, erhalten Sie eine Rechnung, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig ist.

- Auf derSachsenring-Homepage bestellte Gutscheine können mit Kreditkarte, per Bankeinzug oder über PayPal bezahlt werden.

- Persönlich im Fahrsicherheitszentrum Sachsenring gekaufte Gutscheine können vor Ort in bar, mit EC-Karte oder per Kreditkartebezahlt werden.


10.2  RECHNUNGEN, DIE KEINE GUTSCHEINE BETREFFEN

Alle Rechnungen, die keine Gutscheine betreffen, sind nach Erhalt zum angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig.



10.3  ZAHLUNGSVERZUG

Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € je Zahlungsaufforderung.

 

BESONDERS WICHTIG sind die Punkte 11: " AUF DEM SACHSENRING ZUGELASSENE MOTORRÄDER" und 12: "Richtige Beklebung" sowie den Haftungsverzicht. Diese entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Download.

DOWNLOAD: Allg. Geschäfts- & Teilnahmebedingungen für Motorrad-Sportfahrprogramme

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