ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN des Verkehrssicherheits-
zentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für Sicherheitstrainings
mit Kleintransportern, LKWs, Bussen und Traktoren mit Hängern
1. ANMELDUNG
Fahrsicherheitstrainings für Kleintransporter-, LKWs und Busse sowie Traktoren werden im VSZ Sachsenring nur für Gruppen durchgeführt.
Eine Gruppe besteht aus mindestens 10, jedoch maximal 12 Teilnehmer:innen.
Pro Tag können maximal 5 LKW-Gruppen parallel auf dem Sachsenring trainieren.
TERMINE stimmen wir entsprechend Ihren Wünschen und Zielen sowie der aktuellen Buchungssituation gemeinsam mit Ihnen ab.
2. FAHRZEUGE und VORBEREITUNG
Kleintransporter-, LKW- und Bus-Trainings sowie Traktorentrainings auf dem Sachsenring werden nur mit EIGENEN - also vom Veranstalter mitgebrachten - Fahrzeugen, durchgeführt. Nur unter dieser Voraussetzung ist auch gewährleistet, dass die gemachten Erfahrungen und erarbeiteten Reaktionen im Straßenverkehr optimal umgesetzt werden können.
In einerGruppe mit 10 Teilnehmer:innensollten im Idealfall 5, mindestens jedoch 3 Fahrzeuge vorhanden sein.
3. ESSEN & TRINKEN
Zu einer gelungenen Veranstaltung gehört gutes Essen & Trinken in angenehmer Atmosphäre. In Beierlein's Restaurant auf dem Sachsenring finden Sie und Ihre Gäste und Mitarbeiter jederzeit einen gemütlichen Ruhepol. Ob zum zweiten Frühstück, zu Mittag oder beim Nachmittagskaffee – das freundliche Team von Beierleins Hotel & Catering GmbH freut sich darauf, Ihre kulinarischen Wünsche zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erfüllen!
Besprechen Sie Ihre Wünsche zum Thema "Catering" am besten direkt mit dem Team von der Fa. Beierleins Hotel & Catering GmbH unter der Telefon-Nummer 03723-80 99 200 oder senden Sie eine E-Mail an: geschaeftsleitung@beierleins.de
Die Verpflegungs-Kosten sind im Trainingspreis nicht enthalten.
4. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining für Kleintransporter, LKWs oder Busse auf dem Sachsenring muß eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
- Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist bei allen Fahrsicherheitstrainings und Fahrevents auf dem Sachsenring Pflicht!
- Bei winterlichen Bedingungen sind Winterreifen unbedingt erforderlich und gelten als Teilnahmevoraussetzung.
- Den Anweisungen der Trainer des VSZ Sachsenring muß Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Trainer können Teilnehmer:innen vom Sicherheitstraining ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten.
Darüber hinaus übernimmt das VSZ Sachsenring in diesem Fall keine Haftung für aufgetretene Schäden. - Der Veranstalter oder ein Trainer kann das Sicherheitstraining absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn
- weniger als 8 Teilnehmer angemeldet sind
- die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge zulassen oder
- technische Gründe einen reibungslosen Trainingsablauf unmöglich machen.
- Bei Absage oder Verlegung des Sicherheitstrainings auf einen anderen Zeitpunkt können die Teilnehmer die bereits bezahlten Kosten für das Fahrsicherheitstraining zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.
- Auf dem gesamten Gelände des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
5. TRAININGSANLAGE & TECHNIK
- Die praktischen Übungen werden auf bewässerten Gleitpisten gefahren, die ähnlich rutschig sind wie Schneefahrbahnen. Dadurch verursachen bereits niedrige Übungsgeschwindigkeiten extreme Fahrzeugreaktionenohne das Material - also Fahrzeuge und Reifen - besonders zu beanspruchen.
- Die meisten Trainingspisten sind mit Geschwindigkeits-Messanlagen ausgerüstet. Dadurch erkennen die Teilnehmer selbst, wie stark minimale Geschwindigkeitsunterschiede die Fahrzeugreaktionen beeinflussen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten liegen zwischen 20 und 70 km/h.
- Um unerwartete Problemsituationen realistisch und mit minimalem Risiko darstellen zu können, verfügen einige Pisten über plötzlich auftauchende Wasserhindernisse. Diese werden computergesteuert je nach Schwierigkeitsstufe des Trainingsprogramms eingesetzt.
- Während des Praxistrainings sind die Teilnehmer/innen über Funk mit ihrem Trainer verbunden. Dieser gibt jederzeit situationsspezifische Tipps und gestaltet damit den Trainingsablauf interaktiv. Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung werden praxisbezogen und unmittelbar erklärt.
6. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Für Vollkasko versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzt werden, gilt in jedem Falle die bestehende Versicherung.
Eine zusätzliche Versicherung, die nur während des Sicherheitstrainings gilt, kann für Vollkasko versicherte Fahrzeuge nicht abgeschlossen werden.
6.2 NICHT Vollkasko versicherte Fahrzeuge können FREIWILLIG wie folgt versichert werden:
- Transporter bis 1 t Nutzlast: Preis pro Fahrzeug: 16,15 € / Höchstentschädigung: 50.000,- €
- LKW: Betrag pro Fzg.: 35,85 € / Höchstentschädigung: 100.000,- €
- LKW/Traktoren mit Hänger: Betrag pro Fzg.: 45,65 € / Höchstentschädigung: 100.000,- €
- Sattelzugmaschinen: Betrag pro Fzg.: 38,50 € / Höchstentschädigung: 100.000,- €
- Bus: Betrag pro Fzg.: 49,65 € / Höchstentschädigung: 100.000,- €
- Die genannten Zuzahlungen müssen am Veranstaltungstag vor Ort und vor Beginn des Praxistrainings geleistet werden. Die Selbstbeteiligungsregelung bleibt davon unberührt.
- Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt pro Transporter 1.000,- €, für alle anderen genannten Fahrzeuge je 2.500,- €.
6.3 Auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, bei Wechseln zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden besteht kein Versicherungsschutz.
6.4 Wenn auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers oder Veranstalters einer unserer Trainer ein Teilnehmerfahrzeug im Rahmen der Veranstaltung bewegt und dabei ein Schaden entsteht, so haftet weder der Veranstalter noch der Instruktor selbst dafür, außer es ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
6.5 Während der Veranstaltung im Gelände des VSZ Sachsenring(z.B. an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind von der Verursacherin bzw. vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Trainer SOFORT, jedoch spätestens nach Ende des Trainings bekannt gegeben werden.
7. WERBUNG
Im Rahmen Ihres Sicherheitstrainings haben Sie die Möglichkeit, auf dem Gelände des VSZ Sachsenring firmeneigenen Fahnen, Transparente, etc. anzubringen.
Dasselbe gilt auch für die Gestaltung der verwendeten Räumlichkeiten wie Seminarräume, Eventhalle, etc.
8. WETTER
Fahrsicherheitstrainings werden auf dem Sachsenring bei JEDEM WETTER durchgeführt - außer höhere Gewalt macht die technische Durchführung unmöglich.
Eine kostenlose Absage der Veranstaltung aus wettertechnischen Gründen ist daher nicht möglich! (siehe auch Pkt. 9. Stornobedingungen)
Vor allem im Winter ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining besonders wertvoll! Bei winterlichen Bedingungen müssen die zum Sicherheitstraining eingesetzten Fahrzeuge unbedingt mit Winterreifen ausgerüstet sein.
9. STORNOBEDINGUNGEN
9.1 Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter muss SCHRIFTLICH per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im VSZ Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
9.2 STORNOFRISTEN
- innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung, wird keine Stornogebühr fällig.
- bis 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, werden 20% des vereinbarten Bruttopreises fällig.
- Zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin werden 35% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.
- Zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin werden dem Veranstalter 50% des vereinbarten Bruttopreises,
- zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 75% des vereinbarten Bruttopreises und
- ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Veranstalter 90% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.
9.3 Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem VSZ Sachsenring den gesamtenvereinbarten Bruttopreis.
Dem Veranstalter bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem VSZ Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
10.1 Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
10.2 Rechnungen für Gutscheine sind nach Rechnungserhalt umgehend zu bezahlen, NICHT erst nach erbrachter Leistung.
10.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € je Zahlungsaufforderung.
DOWNLOAD der Allg. Geschäfts- u. Teilnahmebedingungen für NUTZFAHRZEUG-Trainings