ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für Fahrsicherheitstrainings mit Kleintransportern, LKWs, Bussen und Traktoren mit Hängern

1. ANMELDUNG

Fahrsicherheitstrainings mit Kleintransportern, LKWs, Bussen und Traktoren führen wir im FSZ Sachsenring nur mit eigenen Fahrzeugen UND NUR für Gruppen durch.


Eine GRUPPE besteht aus mindestens 8 und maximal 12 Teilnehmenden.


TERMINE stimmen wir entsprechend Ihrer Wünsche und Ziele gemeinsam mit Ihnen ab.

 

2. FAHRZEUGE UND VORBEREITUNG

Oben genannte Fahrsicherheitstrainings werden auf dem Sachsenring mit eigenen, d.h. vom Veranstalter mitgebrachten Fahrzeugen durchgeführt. Nur in diesem Fall ist auch gewährleistet, dass die gemachten Erfahrungen und die erlernten Handlungsabläufe im Straßenverkehr optimal angewendet werden können.


In einer Gruppe mit 10 Personen sollten im Idealfall 5, mindestens jedoch 3 Fahrzeuge vorhanden sein.

 

3. ESSEN & TRINKEN

Zu einem richtig schönen Tag gehört auch gutes Essen und Trinken in angenehmer Atmosphäre. In Beierleins Restaurant auf dem Sachsenring finden Sie und Ihre Gäste und Mitarbeiter jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol.


Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – das freundliche Team von Beierleins Hotel & Catering GmbH erfüllt gerne Ihre kulinarischen Vorstellungen.


Ihre Wünsche zum Thema "Catering" besprechen Sie bitte DIREKT mit Frau Steude von der Fa. Beierleins Hotel & Catering GmbH unter der Tel. Nr. 03723 – 80 99 200 oder per E-Mail: geschaeftsleitung@beierleins.de


Die KOSTEN für Speis & Trank sind im Trainingspreis NICHT enthalten.

 

4. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

 

5. TRAININGSANLAGE & TECHNIK

 

 

6. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Für Vollkasko versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzt werden, gilt in jedem Falle die bestehende Versicherung. Eine zusätzliche Versicherung, die nur während des Sicherheitstrainings gilt, kann für Vollkasko versicherte Fahrzeuge NICHT abgeschlossen werden.


6.2 NICHT Vollkasko versicherte Fahrzeuge können FREIWILLIG wie folgt versichert werden:

 

6.3 KEIN Versicherungsschutz besteht auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, bei Wechseln zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden.

 

6.4 Wenn auf ausdrücklichen Wunsch eines/einer Teilnehmenden oder des Veranstalters einer unserer Trainer ein Teilnehmerfahrzeug im Rahmen der Veranstaltung bewegt und dabei ein Schaden entsteht, so haftet weder der Veranstalter noch der Trainer selbst dafür, außer es kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

 

6.5 Während der Veranstaltung im Gelände des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring (z.B. an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind von der Verursacherin bzw. vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Trainer SOFORT, jedoch spätestens nach Ende des Trainings bekannt gegeben werden.

 

7. WERBUNG

Im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings hat der Veranstalter die Möglichkeit, auf dem Gelände des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring firmeneigene Fahnen, Transparente, etc. anzubringen. Dasselbe gilt für die Gestaltung der genutzten Räumlichkeiten wie Seminarräume, Eventhalle, etc.

 

8. WETTER

Fahrsicherheitstrainings werden auf dem Sachsenring bei JEDEM WETTER durchgeführt - außer höhere Gewalt macht die technische Durchführung unmöglich. Eine kostenlose Absage der Veranstaltung aus wettertechnischen Gründen ist daher nicht möglich (siehe Pkt. 9. "Stornobedingungen")!

 

Vor allem im Winter ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining besonders wertvoll! Bei winterlichen Bedingungen müssen die zum Sicherheitstraining eingesetzten Fahrzeuge unbedingt mit Winterreifen ausgerüstet sein.

 

9. STORNOBEDINGUNGEN

9.1 Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter muss schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im VSZ Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.

 

9.2 STORNOFRISTEN

 

9.3 Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem VSZ Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis. Dem Veranstalter bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem VSZ Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

 

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

10.1 Alle Rechnungen sind nach Erhalt zum angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig.

 

10.2 Rechnungen für Gutscheine sind SOFORT nach Erhalt des Gutscheins fällig, NICHT ERST NACH INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG.

 

10.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € pro Zahlungsaufforderung.

DOWNLOAD der Allg. Geschäfts- u. Teilnahmebedingungen für NUTZFAHRZEUG-Trainings

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