ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für Fahrsicherheitstrainings mit Kleintransportern, LKWs, Bussen und Traktoren mit Hängern
1. ANMELDUNG
Fahrsicherheitstrainings mit Kleintransportern, LKWs, Bussen und Traktoren führen wir im FSZ Sachsenring nur mit eigenen Fahrzeugen UND NUR für Gruppen durch.
Eine GRUPPE besteht aus mindestens 8 und maximal 12 Teilnehmenden.
TERMINE stimmen wir entsprechend Ihrer Wünsche und Ziele gemeinsam mit Ihnen ab.
2. FAHRZEUGE UND VORBEREITUNG
Oben genannte Fahrsicherheitstrainings werden auf dem Sachsenring mit eigenen, d.h. vom Veranstalter mitgebrachten Fahrzeugen durchgeführt. Nur in diesem Fall ist auch gewährleistet, dass die gemachten Erfahrungen und die erlernten Handlungsabläufe im Straßenverkehr optimal angewendet werden können.
In einer Gruppe mit 10 Personen sollten im Idealfall 5, mindestens jedoch 3 Fahrzeuge vorhanden sein.
3. ESSEN & TRINKEN
Zu einem richtig schönen Tag gehört auch gutes Essen und Trinken in angenehmer Atmosphäre. In Beierleins Restaurant auf dem Sachsenring finden Sie und Ihre Gäste und Mitarbeiter jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol.
Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – das freundliche Team von Beierleins Hotel & Catering GmbH erfüllt gerne Ihre kulinarischen Vorstellungen.
Ihre Wünsche zum Thema "Catering" besprechen Sie bitte DIREKT mit Frau Steude von der Fa. Beierleins Hotel & Catering GmbH unter der Tel. Nr. 03723 – 80 99 200 oder per E-Mail: geschaeftsleitung@beierleins.de
Die KOSTEN für Speis & Trank sind im Trainingspreis NICHT enthalten.
4. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining im FSZ Sachsenring muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
- Das Anlegen von Sicherheitsgurten ist während ALLER Fahrsicherheitstrainings und Fahrevents auf dem Sachsenring zwingend vorgeschrieben.
- Bei winterlichen Bedingungen sind Winterreifen unbedingt erforderlich und Teilnahme-Voraussetzung!
- Den Anweisungen der Trainer des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Trainer können Teilnehmende von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kosten (z.B. Hotelkosten, Fahrtkosten, etc.)
- Der Veranstalter oder der Trainer kann ein Fahrsicherheitstraining absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verschieben, wenn:
- weniger als 8 Teilnehmer pro Gruppe angemeldet sind
- Wetterverhältnisse die Veranstaltung nicht ohne Gefährdung von Teilnehmern oder benutzten Fahrzeugen zulassen oder
- technische Gründe einen reibungslosen Veranstaltungsablauf unmöglich machen.
- Bei Absage oder Verlegung des Sicherheitstrainings auf einen anderen Zeitpunkt können die Teilnehmenden bereits bezahlte Kosten für das Fahrsicherheitstraining zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.
- Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenring gelten die Regeln der StVO und StVZO
5. TRAININGSANLAGE & TECHNIK
- Die praktischen Trainingsteile werden auf bewässerten Gleitpisten gefahren, auf denen ähnliche Straßenverhältnisse herrschen wie auf Schneefahrbahnen. Dadurch verursachen schon niedrige Geschwindigkeiten starke Fahrzeugreaktionen, OHNE Fahrzeuge und Reifen besonders zu beanspruchen.
- Die meisten Trainingspisten sind mit Geschwindigkeits-Messanlagen ausgerüstet. Dadurch erkennt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer unmittelbar, wie stark bereits minimale Geschwindigkeits-Unterschiede die Fahrzeugreaktionen beeinflussen. Die gefahrenen Geschwindigkeiten liegen zwischen 20 km/h und 70 km/h.
- Damit unerwartete Problemsituationen möglichst realistisch und mit minimalem Risiko darstellen zu können, verfügen einige Trainingspisten über computergesteuerte, plötzlich auftauchende Wasserhindernisse. Diese werden je nach Schwierigkeitsstufe des Trainings variabel eingesetzt und garantieren einen reibungslosen Trainingsablauf.
- Während des Praxistrainings sind die Teilnehmenden über FUNK mit ihrem Trainer verbunden. Dieser gibt situationsspezifische und individuelle Tipps und gestaltet damit den Trainingsablauf interaktiv. Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung werden praxisbezogen und unmittelbar erklärt.
6. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Für Vollkasko versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzt werden, gilt in jedem Falle die bestehende Versicherung. Eine zusätzliche Versicherung, die nur während des Sicherheitstrainings gilt, kann für Vollkasko versicherte Fahrzeuge NICHT abgeschlossen werden.
6.2 NICHT Vollkasko versicherte Fahrzeuge können FREIWILLIG wie folgt versichert werden:
- Transporter bis 1 t Nutzlast
Preis pro Fahrzeug: 16,15 € | Höchstentschädigung: 50.000,- € - LKW
Betrag pro Fahrzeug: 35,85 € | Höchstentschädigung: 100.000,- € - LKW / Traktor mit Hänger
Betrag pro Fahrzeug: 45,65 € | Höchstentschädigung: 100.000,- € - Sattelzugmaschinen
Betrag pro Fahrzeug: 38,50 € | Höchstentschädigung: 100.000,- € - Bus
Betrag pro Fahrzeug: 49,65 € | Höchstentschädigung: 100.000,- € - Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt pro Transporter 1.000,- €, für alle anderen genannten Fahrzeuge je 2.500,- €.
- Die genannten Zuzahlungen müssen am Veranstaltungstag vor Ort und vor Beginn des Praxistrainings geleistet werden. Die Selbstbeteiligungsregelung bleibt davon unberührt.
6.3 KEIN Versicherungsschutz besteht auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, bei Wechseln zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden.
6.4 Wenn auf ausdrücklichen Wunsch eines/einer Teilnehmenden oder des Veranstalters einer unserer Trainer ein Teilnehmerfahrzeug im Rahmen der Veranstaltung bewegt und dabei ein Schaden entsteht, so haftet weder der Veranstalter noch der Trainer selbst dafür, außer es kann grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
6.5 Während der Veranstaltung im Gelände des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring (z.B. an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind von der Verursacherin bzw. vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Trainer SOFORT, jedoch spätestens nach Ende des Trainings bekannt gegeben werden.
7. WERBUNG
Im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings hat der Veranstalter die Möglichkeit, auf dem Gelände des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring firmeneigene Fahnen, Transparente, etc. anzubringen. Dasselbe gilt für die Gestaltung der genutzten Räumlichkeiten wie Seminarräume, Eventhalle, etc.
8. WETTER
Fahrsicherheitstrainings werden auf dem Sachsenring bei JEDEM WETTER durchgeführt - außer höhere Gewalt macht die technische Durchführung unmöglich. Eine kostenlose Absage der Veranstaltung aus wettertechnischen Gründen ist daher nicht möglich (siehe Pkt. 9. "Stornobedingungen")!
Vor allem im Winter ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining besonders wertvoll! Bei winterlichen Bedingungen müssen die zum Sicherheitstraining eingesetzten Fahrzeuge unbedingt mit Winterreifen ausgerüstet sein.
9. STORNOBEDINGUNGEN
9.1 Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter muss schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im VSZ Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
9.2 STORNOFRISTEN
- Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung, wird keine Stornogebühr fällig.
- Bei einer Stornierung bis 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, hat der Kunde 20% des vereinbarten Bruttopreises zu bezahlen.
- Bei Kündigung zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin werden 35% des angebotenen Bruttopreises berechnet.
- Zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin werden dem Veranstalter 50% des angebotenen Bruttopreises berechnet.
- Zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden dem Veranstalter 75% des vereinbarten Bruttopreises und
- ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Veranstalter 90% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.
9.3 Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem VSZ Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis. Dem Veranstalter bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem VSZ Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
10.1 Alle Rechnungen sind nach Erhalt zum angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
10.2 Rechnungen für Gutscheine sind SOFORT nach Erhalt des Gutscheins fällig, NICHT ERST NACH INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG.
10.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € pro Zahlungsaufforderung.
DOWNLOAD der Allg. Geschäfts- u. Teilnahmebedingungen für NUTZFAHRZEUG-Trainings