Allgemeine Geschäfts- & Teinahmebedingungen des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für PKW-Sportfahrertrainings
1. ANMELDUNG
Eine persönliche, telefonische, per E-Mail gesendete oder online über unsere Website getätigte Anmeldung zu Ihrem Sportfahrertraining auf dem Sachsenring ist unbedingt erforderlich, da für Einzelteilnehmer nur fest vereinbarte Veranstaltungstermine für eine begrenzteTeilnehmeranzahl zur Verfügung stehen.
Aktuelle Termine für einzeln gebuchte Personen finden Sie im Internet unter www.sachsenring.de/Sportfahrertraining bei den verschiedenen Trainingstypen.
Termine für Gruppen vereinbaren wir gern persönlich.
2. FAHRER:INNEN UND BEGLEITPERSONEN
-
Teilnehmende an PKW-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring dürfen maximal eine Begleitperson pro Fahrzeug mitbringen.
Kinder unter 12 Jahren dürfen bei Sportfahrertrainings nicht mitfahren.
- Bringen Sie auf keinen Fall Haustiere zu Ihrem Sportfahrertraining auf dem Sachsenring mit!
3. BEKLEIDUNG
Ihre Bewegungsfreiheit ist ein wichtiger Wohlfühl-Faktor für jede Veranstaltung auf dem Sachsenring. Wählen Sie daher sportliches, bequemes Outfit und tragen Sie bitte auf keinen Fall Schuhe mit rutschigen Sohlen oder hohenAbsätzen!
Wir empfehlen Ihnen wasserdichtes Schuhwerk, da während des Sportfahrertrainings öfter kurze gemeinsame Absprachen im Freien stattfinden und manche Trainingspisten bewässert sind. Bringen Sie zur Sicherheit - auch im Frühling und Herbst - eine warme Jacke mit.
4. ESSEN & TRINKEN
Zu einem richtig schönen Tag gehört auch leckeres Essen und Trinken in angenehmer Atmosphäre. In unserem modernen und gemütlichen Restaurant, das von Beierleins Hotel & Catering GmbH betrieben wird, finden Sie jederzeit Ihren angenehmen Ruhepol. Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – das freundliche Beierleins-Team erfüllt gerne Ihre kulinarischen Wünsche.
Die Verpflegungskosten sind im TrainingspreisNICHT ENTHALTEN.
5. TEILNAHME- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die Teilnahme an allen PKW-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring erfolgt auf eigenes Risiko, das bedeutet unter Haftungsverzicht. Diesen finden Sie in den Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen am Ende dieses Textes als Download.
Jede Kundin und jeder Kunde erhält den Haftungsverzicht VOR Beginn der Veranstaltung zur Kenntnis und Unterschrift.
5.2 Aufgrund der anspruchsvollen Programme der Sachsenring-Sportfahrertrainings ist bei den meisten die Teilnahme an einem zuvor absolvierten Fahrtraining als Voraussetzung angegeben. Genaueres finden Sie bei den einzelnen Programmen.
5.3 Bei allen PKW-Fahrsicherheits- und Sportahrertrainings auf dem Sachsenring besteht Gurtpflicht!
5.4 Helmpflicht besteht bei den PKW-Sportfahrprogrammen Drifttrackdays, Perfektionsdrifttrainings und Trackdaysbeim Programmpunkt "Freies Driften" und beim Rennstreckentraining beim "Freien Fahren".
Beim Drifttraining auf dem Sachsenring besteht keine Helmpflicht.
5.5 Während einer Veranstaltung auf dem Sachsenring-Gelände (an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Trainer sofort, spätestens jedoch am selben Tag nach dem Ende des Trainings bekanntgegeben werden.
5.6 Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenring gelten die Regeln von StVO und StVZO.
6. FAHRZEUGE
6.1 WELCHE FAHRZEUGE KÖNNEN SIE BEI DEN VERSCHIEDENEN SPORTFAHRERTRAININGS NUTZEN?
- Der Sachsenring-Mietfuhrpark für Sportfahrertrainings besteht aus:
* 5 Toyota GR86
* 2 Toyota GR YARIS
* 1 BMW 330i und
* 1 BMW 320i.
Außer beim Perfektionsdrifttraining teilen sich jeweils 2 Fahrer ein Fahrzeug. Preise für Alleinnutzung auf Anfrage. - Drifttrainings können mit EIGENEN Autos oder mit Sachsenring-MIETFAHRZEUGEN durchgeführt werden; dabei können Sie aus allen angebotenen Miet-Fahrzeugen wählen.
- Perfektions-Drifttrainings werden überwiegend mit EIGENEN Fahrzeugen durchgeführt. Auf Anfrage ist die Miete eines Toyota GR 86, des BMW 330i und des BMW 320i jeweils zur Alleinnutzung für dieses Programm möglich.
- Beim Drift-Trackday können Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug teilnehmen oder Sie mieten einen unserer Sachsenring-BMW's (330i und 320i).
- An Rennstreckentrainings und Trackdays können Sie NUR MIT EIGENEN Fahrzeugen teilnehmen.
- NICHT zugelassene Fahrzeuge MIT SERIENAUSPUFF dürfen NUR bei Trackdays und NUR DANN verwendet werden, wenn sie mit einer Trackday-Haftpflichtversicherung abgesichert sind.
Diese Versicherung bieten wir auf dem Sachsenring NICHT an, dafür gibt es diverse online-Anbieter. (z.B. sportvers.de, trackdayversicherung.de,..) - NUR für Trackdays können Sie bei unserem Partner east-racing hochwertige Track-Tools mieten (Porsche, BMW).
Anfragen und Informationen unter https://www.east-racing.de/motorsport
6.2 REIFEN
- Für Drifttrainings, Perfektionsdrifttrainings und Drifttrackdays empfehlen wir generell Straßen-Sommer- oder -Winterreifen mit ausreichend Profil, da sonst Aquaplaning-Gefahr besteht.
- Semi-Slicks eignen sich nur bedingt und NUR in neuwertigem Zustand!
- Bei Rennstreckentrainings sind NUR Straßenreifen und Semi-Slicks erlaubt.
- Bei Trackdays sind Slicks und Renn-Regenreifen erlaubt.
6.3 SACHSENRING-MIETFAHRZEUGE und SELBSTBEHALTE (SB) im SCHADENSFALL:
- Bei Nutzung eines Toyota GR 86 oder des BMW 320i zum Drifttraining und zur Driftchallenge berechnen wir eine SB im Schadensfall von 3.000,- € pro Fahrzeug und Schaden.
- Bei Nutzung eines Toyota GR Yaris oder des BMW 330i zum Drifttraining berechnen wir eine SB im Schadensfall von 5.000,- € pro Fahrzeug und Schaden.
- Bei Nutzung eines Toyota GR 86 oder des BMW 320i zum Perfektionsdrifttraining berechnen wir eine SB im Schadensfall von 6.000,- € pro Fahrzeug und Schaden.
- Bei Nutzung des BMW 320i zum Drift-Trackday berechnen wir eine SB im Schadensfall von 6.000,- € pro Fahrzeug und Schaden.
- Bei Nutzung des BMW 330i zum Perfektionsdrifttraining oder zum Drift-Trackday berechnen wir eine SB im Schadensfall von 8.000,- €pro Fahrzeug und Schaden.
6.4 Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
7. LÄRMSCHUTZBEDINGUNGEN für Automobile
7.1Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen LärmschutzbestimmungenNUR Automobile zugelassen, die mitSERIENMÄSSIGER AUSPUFFANLAGE UND SERIENMÄSSIGEM ANSAUGTRAKT ausgerüstet sind.
Die Spitzenwerte der Fahrzeuge werden durch Vorbeifahrt-Messmethode in einem Abstand von 15 Metern ermittelt.
Teilnehmer, die mit ihren Fahrzeugen wegen Lärm auffallen, werden mit der schwarzen Flagge aufgefordert, die StreckeSOFORTzuverlassen und sich beim Veranstalter zu melden.
Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
7.2Fahrzeuge der Marke Porsche vom Typ GT3 / GT3 RS aus den Serien 997, 991 und 992 sowie Cayman GT4 können auf dem Sachsenring NUR mit KOSTENFREI zur Verfügung gestellten ZUSATZSCHALLDÄMPFERN an den Sportfahrprogrammen teilnehmen. Montage und Demontage erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des VSZ Sachsenring.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die genannten Fahrzeuge OHNE zusätzlichen Endschalldämpfer das Lärmlimit am Sachsenring überschreiten.
Aus diesem Grund ist bei den genannten Fahrzeugen die Montage der Zusatzschalldämpfer eine Voraussetzung für die Teilnahme!
7.3 Aufgrund der behördlichen Lärmschutzbestimmungen sind auf dem Rundkursdes Sachsenrings MAXIMAL 15 AUTOS GLEICHZEITIG zugelassen. Die tatsächliche PKW-Anzahl hängt von den jeweils aktuellen Lärmwerten ab und ist im Vorfeld mit den Verantwortlichen des VSZ Sachsenring abzustimmen.
Bei Nichtbefolgen der Anweisungen (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.
8. TERMINVERSCHIEBUNGEN
Das VSZ Sachsenring oder ein Sachsenring-Trainer kann ein PKW-Sportfahrertraining absagen, abbrechen, oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn:
- weniger als 8 Teilnehmer/innen angemeldet sind
- die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer/innen oder der benutzten Fahrzeuge zulassen oder
- technische Gründe einen reibungslosen Veranstaltungsablauf unmöglich machen.
- Bei Absage oder Verlegung eines Sachsenring-Sportfahrertrainings auf einen anderen Zeitpunkt können Teilnehmer bereits bezahlte Kosten zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.
9. STORNOBEDINGUNGEN
Kündigungen von Verträgen durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer müssen schriftlichper Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im VSZ Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kundefür den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
9.1 STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE TEILNEHMER/INNEN
Bei Stornierung eines Termins
- innerhalb einer Frist von 14 Tages ab Buchung bzw. Bestellung wird keine Stornogebühr fällig.
- bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir keine Stornogebühr.
- ab dem 29. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 40% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 80% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- Bei Nichtteilnahme OHNE ABSAGE berechnen wir 100% des Trainingspreises als Stornogebühr, es sei denn, die Kunden / der Kunde legt ein gültiges ärztliches Attest vor.
9.2 STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN
- Innerhalb einer Frist von14 Tagen ab Buchung wird keine Stornogebühr fällig.
- bis zu9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin berechnen wir dem Kunden 20% des vereinbarten Bruttopreises.
- Zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 35% d. vereinbarten Bruttopreises
- Zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 50 %
- Zwischen 90 und 30 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 75 %
- Ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin berechnen wir dem Kunden 90% des vereinbarten Bruttopreises.
- Erscheint die Kundin / der Kundeohne Absage nicht zum Vereinbarten Termin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet sie / er dem VSZ Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis.
9.3 Schlechtes Wetter am Veranstaltungstag ist in keinem Fall ein Grund für eine Absage oder Verschiebung eines Sportfahrertrainings. Wenn eine Kunden/ein Kunde aus diesem Grund eine gebuchte Veranstaltung kurzfristig absagt, berechnen wir die vollen Stornogebühren, evtl. eingelöste Gutscheine verfallen.
Machen Wetterbedingungen eine rechtzeitige Anreise unmöglich, berechnen wir für die Umbuchung auf einen anderen Termin Umbuchungsgebühren von 20,- €.
9.4 Der Kundin / dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem VSZ Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
10.1 GUTSCHEINRECHNUNGEN
- Wenn Sie telefonisch oder per Email einen Sachsenring-Gutschein bestellen, erhalten Sie eine Rechnung, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig ist.
- Auf der Sachsenring-Homepage bestellte Gutscheinekönnen mit Kreditkarte, per Bankeinzug oder über PayPal bezahlt werden.
- Persönlich im Fahrsicherheitszentrum Sachsenring gekaufte Gutscheine können vor Ort in bar, mit EC-Karte oder per Kreditkartebezahlt werden.
10.2 Alle anderen Rechnungen sind nach Erhalt zum angegebenen Zahlungszielohne Abzug fällig.
10.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Mahngebühr von 6,- Euro je Zahlungsaufforderung.
DOWNLOAD der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für PKW-SPORTFAHRERTRAININGS