ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für PKW-SPORTFAHRERTRAININGS

1. ANMELDUNG

Eine persönliche, telefonische, per E-Mail gesendete oder online auf unserer Website getätigte Anmeldung zu Ihrem Sportfahrertraining auf dem Sachsenring ist UNBEDINGT erforderlich, da für Einzelteilnehmer nur fest vereinbarte Veranstaltungstermine für eine begrenzte Teilnehmeranzahl zur Verfügung stehen.

 

Aktuelle Termine für EINZELBUCHER finden Sie bei den verschiedenen Trainingstypen im Internet unter:
https://www.sachsenring.de/sportfahrertraining/

 

Termine für GRUPPEN vereinbaren wir gern persönlich.

 

2. BEGLEITPERSONEN

 

3. BEKLEIDUNG

Ihre Bewegungsfreiheit ist ein wichtiger Wohlfühl-Faktor für jede Veranstaltung auf dem Sachsenring. Wählen Sie daher sportliches, bequemes Outfit und tragen Sie bitte auf keinen Fall Schuhe mit rutschigen Sohlen oder hohen Absätzen! Wir empfehlen Ihnen wasserdichtes Schuhwerk, da während des Sportfahrertrainings öfter kurze gemeinsame Absprachen im Freien stattfinden und manche Trainingspisten bewässert sind.

 

Bringen Sie zur Sicherheit - auch im Frühling und Herbst - eine warme Jacke mit.

 

4. ESSEN & TRINKEN

Zu einem richtig schönen Tag gehört auch leckeres Essen und Trinken in angenehmer Atmosphäre. In unserem modernen Restaurant, welches von Beierlein's Hotel & Catering GmbH betrieben wird, finden Sie jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol.

 

Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – die freundlichen Mitarbeiter:innen von Beierleins Team erfüllen gerne Ihre kulinarischen Wünsche.

 

Die Verpflegungskosten sind im Trainingspreis NICHT ENTHALTEN.

 

5. TEILNAHME- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Die Teilnahme an ALLEN PKW-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring erfolgt auf eigenes Risiko, das bedeutet unter HAFTUNGSVERZICHT (kompletter Text siehe S. 5). Jede Kundin und jeder Kunde erhält den Haftungsverzicht VOR Beginn der Veranstaltung zur Kenntnis und Unterschrift.

 

5.2 Alle Teilnehmer sind automatisch mit der Teilnahme über das VSZ Sachsenring haftpflichtversichert.

 

5.3 Aufgrund der überwiegend recht anspruchsvollen Programme der Sachsenring-Sportfahrertrainings sind bestimmte zuvor absolvierte Fahrtrainings Voraussetzung. Näheres bei den einzelnen Programmen.

 

5.4 Bei allen PKW-Trainings auf dem Sachsenring ist das Anlegen von Sicherheitsgurten Pflicht!

 

5.5 HELMPFLICHT besteht bei den PKW-Sportfahrprogrammen: Trackday, Drifttrackday und Perfektions-Drifttraining, beim Programmpunkt "Freies Driften", beim Rennstreckentraining, beim "Freien Fahren". Beim Drifttraining auf dem Sachsenring besteht KEINE Helmpflicht.

 

5.6 Während einer Veranstaltung auf dem Sachsenring-GELÄNDE (an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Trainer bzw. Trainerin SOFORT, spätestens jedoch am selben Tag nach dem Ende des Trainings gemeldet werden.

 

5.7 Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenrings gelten die Regeln von StVO und StVZO.

 

6. FAHRZEUGE für SACHSENRING SPORTFAHRTRAININGS

6.1 Welche Autos können Sie bei den verschiedenen Sportfahrprogrammen nutzen?

 

6.2 REIFEN

 

6.3 SACHSENRING-MIETFAHRZEUGE und SELBSTBEHALTE (SB) im SCHADENSFALL

 

6.4 Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenrings gelten die Regeln der StVO und der StVZO.

 

7. LÄRMBESTIMMUNGEN FÜR AUTOMOBILE

7.1 Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen NUR Automobile ZUGELASSEN, die mit SERIENMÄSSIGER AUSPUFFANLAGE und SERIENMÄSSIGEM ANSAUGTRAKT ausgerüstet sind. Die Spitzenwerte der Fahrzeuge werden durch VORBEIFAHRT-Messmethode in einem Abstand von 15 Metern ermittelt.

 

Teilnehmer:innen, die mit ihren Fahrzeugen wegen Lärm auffallen, werden mit der schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum zweiten Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

7.2 Für die Fahrzeuge Porsche GT 3 sowie GT 3 RS der Modelle 997 / 991 / 992 und Cayman GT 4 stellt das VSZ Sachsenring KOSTENFREI ZUSATZSCHALLDÄMPFER zur Verfügung. MONTAGE UND DEMONTAGE erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des VSZ Sachsenrings.

 

Ohne zusätzlichen Endschalldämpfer ÜBERSCHREITEN die o.g. Fahrzeuge das Lärmlimit am Sachsenring. Aus diesem Grund ist die Montage der Zusatzschalldämpfer bei den genannten Fahrzeugen eine zwingende VORAUSSETZUNG für die TEILNAHME!

 

7.3 Aufgrund der behördlichen Lärmschutzbestimmungen sind auf dem Rundkurs des Sachsenrings MAXIMAL 15 AUTOS GLEICHZEITIG zugelassen. Die tatsächliche PKW-Anzahl hängt von den jeweils aktuellen Lärmwerten ab und ist im Vorfeld mit den Verantwortlichen des VSZ Sachsenrings abzustimmen.

 

Bei Nichtbefolgen der Anweisungen (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.

 

8. TERMINVERSCHIEBUNGEN

Das VSZ Sachsenring oder ein Sachsenring-Trainer kann ein PKW-Sportfahrertraining absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen wenn:

Bei Absage oder Verlegung eines Sachsenring-Sportfahrertrainings auf einen anderen Zeitpunkt können Teilnehmer bereits bezahlte Kosten zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.

 

9. STORNOBEDINGUNGEN

9.1 STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE TEILNEHMER:INNEN

 

9.2 STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN

 

9.3 Schlechtes Wetter am Veranstaltungstag ist in KEINEM Fall ein Grund für eine Absage oder Verschiebung eines Sportfahrertrainings. Wenn aus diesem Grund eine gebuchte Veranstaltung kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir dem/der Teilnehmer/in die vollen Stornogebühren verfallen.

 

Machen Wetterbedingungen eine rechtzeitige Anreise unmöglich, berechnen wir für die Umbuchung auf einen anderen Termin Umbuchungsgebühren von 20,- €.

 

9.4 Der Kundin / dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass dem VSZ Sachsenring infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden entstanden sei oder ein wesentlich geringerer als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit die Kundin / der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

 

10. VERSTÖSSE

Den Anweisungen der Sachsenring-Trainerinnen und -Trainer muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Trainerinnen und Trainer können Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG in diesem Fall KEINE HAFTUNG für aufgetretene Schäden.

 

11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

11.1 Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig.

 

11.2 Rechnungen für GUTSCHEINE sind SOFORT nach Erhalt des Gutscheins fällig, NICHT ERST NACH INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG.

 

11.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € pro Zahlungsaufforderung.

DOWNLOAD der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für PKW-SPORTFAHRERTRAININGS

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