Fahrsicherheitszentrum Sachsenring

0.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vermietungen der Verkehrssicherheits-zentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG an Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
0.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer gemäß § 14 BGB.
0.3 Etwaige entgegenstehende oder ergänzende AGB's akzeptieren wir nicht. Es kommt dann kein Vertrag zustande.
1.1 Der Veranstalter (= Mieter) muss gegenüber dem VSZ Sachsenring bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung den Nachweis erbracht haben, dass er für die Dauer der Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen hat.
1.2 Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, ist der Mieter zur Durchführung der Veranstaltung nicht befugt und zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet.
Dem Mieter bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass dem VSZ Sachsenring kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
1.3 Der Veranstalter (= Mieter) haftet für auf dem Gelände des VSZ Sachsenring im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung verursachte SCHÄDEN in voller Höhe.
2.1 Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter (= Mieter) muss SCHRIFTLICH per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im VSZ Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Veranstalter (= Mieter) für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
2.2 Erfolgt die Kündigung
2.3 Der Kundin/dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem VSZ Sachsenring sei infolge der Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die unter Ziff. 2.2. vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich für den konkret nachgewiesenen Einzelfall die Pauschalen entsprechend.
2.4 Die Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem Veranstaltungszeitpunkt die Terminzusage zu widerrufen, wenn die Terminverlegung einer Sachsenring-Großveranstaltung oder die Einfügung einer weiteren Großveranstaltung dieses erfordert. Voraussetzung ist, dass diese Großveranstaltung nur durchgeführt werden kann, wenn auch die gemietete Anlage dafür zur Verfügung steht. Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
2.540% der voraussichtlichen Veranstaltungskosten (lt. Angebot) sind SOFORT bei Buchung zu bezahlen. Die Veranstaltung gilt erst als GEBUCHT, nachdem diese Summe auf dem Konto des VSZ Sachsenring als Zahlungseingang verbucht wurde.
Weitere 40% der Veranstaltungskosten sind 6 Wochen VOR Veranstaltungsbeginn fällig.
Die restlichen 20% sowie variable Kosten, deren Höhe erst gegen Ende der Veranstaltung feststehen (wie Verpflegung, Energie- u. Wasserkosten, etc.) werden vom VSZ Sachsenring nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG.
2.6 Die Verbrauchswerte von Energie und Wasser werden durch Zählerablesungen ermittelt. Bei kleineren Veranstaltungen kann ein Pauschalbetrag vereinbart werden.
Die Versorgung mit Elektroenergie auf dem Sachsenring ist BEGRENZT. Als Spitzenleistungsabnahme stehen MAXIMAL 100 kVA zur Verfügung.
In folgenden Zeiträumen kann erfahrungsgemäß die Energieversorgung KRITISCH sein:
Während der genannten Zeiträume ist unbedingt darauf zu achten, dass NICHT alle Stromverbraucher GLEICHZEITIG genutzt werden, da es ansonsten zu Stromausfällen kommen kann. Sollte der erwartete Spitzenleistungsbedarf generell höher liegen, muss der Veranstalter (Mieter) die Mehrleistung in Eigenverantwortung durch Aggregate oder dergleichen abdecken.
Dem VSZ Sachsenring (Vermieter) ist es NICHT möglich, mehr Leistung zu beziehen.
2.7Alle Rechnungsbeträge sind nach Rechnungseingang zum vereinbarten Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
3.1 Eine Untervermietung der Anlagen durch den Mieter kann NUR mit vorheriger Zustimmung durch das VSZ Sachsenring erfolgen. Eine Weitergabe von Strom, etc. aus den Boxen an Dritte ist untersagt. Die dort vorhandenen Energieanschlüsse sind AUSSCHLIESSLICH vom Boxenmieter nutzbar.
3.2BETRIEBSZEIT des VSZ Sachsenring: täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (außer an bestimmten gesetzlichen Feiertagen).
3.3RUHEZEIT im GESAMTEN Gelände des VSZ Sachsenring (inkl. aller Anlagen wie Fahrerlager, Boxen, etc.): TÄGLICH von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
3.4 MIETZEITEN
3.4.1 Rundkursmietzeiten für MOTORRAD-VERANSTALTUNGEN an WERKTAGEN (Montag-Freitag):
08:40 Uhr bis 13:00 Uhr & 14:00 Uhr bis 16:40 Uhr
3.4.2 Rundkursmietzeiten für PKW-VERANSTALTUNGEN an WERKTAGEN (Montag-Samstag):
09:00 Uhr bis 13:00 Uhr & 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
3.4.3 MIETZEITEN für Fahrtrainingspisten: täglich von:
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
3.4.4 Bei Missachtung der genannten Mietzeiten wird dem Veranstalter ausnahmslos pro begonnenen 15 Minuten ein Pönale von 500,- € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
3.5 Der Mieter / Veranstalter verpflichtet sich, ALLE INNERHALB des Geländes des VSZ Sachsenring geplanten Veranstaltungsteile RECHTZEITIG VOR der Veranstaltung mit den Organisatoren des VSZ Sachsenring abzustimmen.
Rundstreckenveranstaltungen sind OHNE Öffentlichkeitsbeteiligung (Publikum) durchzuführen. Der Einsatz von Beschallungsanlagen, sowie die Nutzung zu Musikwiedergaben, ist dabei NICHT GESTATTET.
Veranstaltungen außerhalb des Rennstrecken- und Fahrsicherheitstrainingsbetriebes (z.B. Messen, Konzerte, etc.) bedürfen einer separaten behördlichen Genehmigung.
4.1 Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN NUR Motorräder MIT SERIENAUSPUFF des jeweiligen HERSTELLERS ZUGELASSEN.
Motorräder mit Sportauspuffanlagen mit ABE, Zubehörauspuffanlagen mit ABE und Sondermodelle, die mit Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind, müssen auf den jeweiligen SERIENAUSPUFF dieser Modelle zurückgerüstet werden.
Unter SERIENAUSPUFF verstehen wir: Die Abgasanlage vom Krümmer/Sammler bis zum Endschall-dämpfer inklusive des Katalysators MUSS IM ORIGINAL MONTIERT sein!
4.2 Da manche Motorräder TROTZ SERIENABGASANLAGE ZU LAUT sind, ist es ZWINGEND ERFORDERLICH, diese Motorräder für den Rennstreckenbetrieb so umzurüsten, dass die geforderten Schallgrenzwerte auf dem Sachsenring eingehalten werden.
Für diese Motorradmodelle stellt der Sachsenring KOSTENLOS ENDSCHALLDÄMPFER bzw. schallreduzierende Endstücke zur Verfügung.
VORAUSSETZUNG dafür ist, dass die SERIENMÄSSIGE ABGASANLAGE vorhanden ist. (siehe oben, 4.1) Die aktuelle Tabelle mit den jeweiligen Umrüstmöglichkeiten für einzelne Modelle senden wir jedem Veranstalter mit dem Angebot zu. (S.6, Pkt.5: „Zugelassene/beschränkt zugelassene /nicht zugelassene Motorräder“)
4.3ALLE auf dem Sachsenring fahrenden Motorräder müssen mit SERIENMÄSSIGER AIRBOX UND LUFTFILTER ausgestattet sein.
Teilnehmer, die aufgrund einer NICHT zugelassenen Auspuffanlage, wegen technischem Defekt oder einer ausgebrannten Auspuffanlage auffallen, werden mit der schwarzen Flagge und/oder Display aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden.
Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
4.4 Das VSZ Sachsenring wird mit mehreren permanenten Lärm-Messanlagen von der Genehmigungsbehörde überwacht. Spitzenwert und maximale Tagesdurchschnittslautstärke sind BEGRENZT und dürfen NICHT überschritten werden.
Die jeweils aktuelle Durchschnittslautstärke sowie die Spitzenwerte werden von qualifizierten Mitarbeitern des VSZ Sachsenring ständig überprüft und dokumentiert. Dem Veranstalter werden die Werte zur Verfügung gestellt.
Wenn absehbar ist, dass der Lärmwert den kritischen Bereich erreichen KANN, meldet sich ein Mitarbeiter des VSZ Sachsenring beim Veranstalter, um den weiteren Veranstaltungsablauf zu besprechen.
Bei Erreichen dieses kritischen Wertes muss die Veranstaltung dementsprechend früher beendet werden. Der Veranstalter/Mieter hat dabei KEINEN ANSPRUCH auf Reduzierung des Mietpreises oder Nachholen der versäumten Veranstaltungsdauer.
4.5 Aufgrund der Betriebserlaubnis dürfen auf dem Sachsenring-Rundkurs MAXIMAL 35 MOTORRÄDER GLEICHZEITIG fahren.
Bei Missachtung der Anweisungen des VSZ Sachsenring o.ä. (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.
Um eine bessere Vorbereitung zu gewährleisten, muss der Veranstalter SPÄTESTENS EINE WOCHE VOR der Veranstaltung eine LISTE aller Teilnehmer mit STARTNUMMER, MOTORRAD-TYP UND BAUJAHR per E-Mail an: info@sachsenring.de senden.
4.6 Bei Motorrad-Rundstrecken-Trainings auf dem Sachsenring sind an ALLEN Fahrzeugen fortlaufende Startnummern an der RECHTEN Motorradseite gut leserlich anzubringen. Ist an dieser Stelle keine Fläche vorhanden, muss die Positionierung in Abstimmung mit dem Lärmverantwortlichen des VSZ Sachsenring erfolgen. Bestehende Nummern sind abzudecken.
NEUE REGELUNG ab 2021: Das VSZ Sachsenring stellt jedem Veranstalter die STARTNUMMER ZUR VERFÜGUNG. Diese sind VERPFLICHTEND anzubringen! (siehe AGB-Download Seite 8 + 9) Die BEKLEBUNG mit Startnummern wird bei der schalltechnischen Zulassung kontrolliert – "schwarze Nummer auf gelben Untergrund".
4.7 Anpassungen & Ergänzungen der SACHSENRING-Lärmschutzmaßnahmen
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass wir uns regelmäßig auf die veränderte Technik der aktuellen Motorradmodelle einstellen und geeignete Maßnahmen für einen sicheren Ablauf der Rundkursveranstaltungen ergreifen müssen.
Die optimale Zusammenarbeit zwischen den Rundkurs-Veranstaltern und den Verantwortlichen des VSZ Sachsenring ist ein wesentlicher Baustein für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen. Dabei stehen die LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN im Vordergrund, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und die Veranstaltungen im vorgeschriebenen Rahmen durchführen zu können.
Daher sind die im Folgenden genannten Maßnahmen für den reibungslosen Ablauf jeder Sachsenring-Rundkursveranstaltung ausschlaggebend:
4.7.1 Jeder Veranstalter übergibt - sofern nötig - bei der Teilnehmer-Anmeldung die passenden Teile der Abgasanlage für die laut Liste gemeldeten kritischen Motorräder.
4.7.2 VOR der evtl. stattfindenden technischen Abnahme des Veranstalters, besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, ihr Motorrad Sachsenring konform umzubauen. Somit sollen die Teilnehmer schon mit den für den Sachsenring modifizierten Motorrädern zur Abnahme kommen.
4.7.3 Für die evtl. nötigen Umbauten an den Motorrädern sind die Teilnehmer und Veranstalter selbst verantwortlich. Eine technische Hilfestellung durch das Sachsenring Personal ist möglich.
Eine Montage der notwendigen Umbauten durch die Sachsenring-Mitarbeiter ist NICHT vorgesehen und auch kein Vertragsbestandteil!
4.7.4 Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer muss ihr/sein Motorrad in einem VORGEGEBENEN ZEITFENSTER bei den Verantwortlichen des FSZ Sachsenring für eine SCHALLTECHNISCHE ZULASSUNG vorstellen.
4.8 Bei späterer Anreise von Teilnehmern zur Veranstaltung oder bei Verlust von Teilen der umgebauten Abgasanlage während der Veranstaltung, ist der VERANSTALTER der ERSTE Ansprechpartner. Der Veranstalter setzt sich mit dem verantwortlichen Personal vom Sachsenring in Verbindung.
Jeder Veranstalter ist verpflichtet, bei JEDER AUSFAHRT zum Turn die PLAKETTE für die schalltechnische Zulassung und die ANZAHL der auf der Strecke befindlichen Motorräder zu KONTROLLIEREN. Bei Nichteinhaltung wird der Turn NICHT FREIGEGEBEN oder mit "ROT" beendet!
4.9 PREISE für die Nutzung der Sachsenring-ABGASANLAGEN
Das VSZ Sachsenring stellt dem Veranstalter die Abgasanlagen KOSTENFREI zur Verfügung.
Ein Verantwortlicher des VSZ Sachsenring übergibt am Tag VOR der Veranstaltung die ANLAGEN MIT PROTOKOLL an den Veranstalter.
VOR DER VERANSTALTUNG:
Der Veranstalter ist VERPFLICHTET, die AUSPUFFANLAGEN LAUT LISTE an seine Teilnehmer zu ÜBERGEBEN UND DIE ORDNUNGSGEMÄSSE MONTAGE ZU ÜBERPRÜFEN. Für die Sachsenring-Abgasanlagen darf der Veranstalter KEINE MIET-GEBÜHREN erheben!
NACH DER VERANSTALTUNG:
Jeder Veranstalter ist VERPFLICHTET, vom Sachsenring zur Verfügung Gestellten AUSPUFFANLAGEN LAUT PROTOKOLL DIREKT NACH VERANSTALTUNGSENDE - also bis spätestens 18.00 Uhr an den/die Sachsenring-Verantwortlichen zurückzugeben.
Bei RÜCKGABE VON DEFEKTEN ANLAGEN (z.B. durch Sturz,…) oder bei VERLUST oder Mitnahme durch Nutzer, werden dem Veranstalter folgende KOSTEN IN RECHNUNG GESTELLT:
4.10 Regelung zum Thema STARTNUMMERN
Bei Motorrad Rundstrecken-Trainings sind an ALLEN Bikes GUT LESERLICHE, fortlaufende STARTNUMMERN an der RECHTEN Motorradseite anzubringen. Ist an dieser Stelle keine Fläche vorhanden, muss die Positionierung in Abstimmung mit dem Lärmverantwortlichen des FSZ Sachsenring erfolgen. Bestehende Nummern sind abzudecken.
Diese Hinweise entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Download.
Diese Hinweise entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Download.
7.1 Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen NUR AUTO-MOBILE ZUGELASSEN, die mit SERIENMÄSSIGER AUSPUFFANLAGE und SERIENMÄSSIGEM ANSAUGTRAKT ausgerüstet sind.
Der Sachsenring wird mit mehreren permanenten Lärm-Messanlagen von der Genehmigungsbehörde überwacht. Der Spitzenwert und die maximale Tagesdurchschnittslautstärke sind BEGRENZT und dürfen NICHT ÜBERSCHRITTEN werden. Die Spitzenwerte der Fahrzeuge werden durch VORBEIFAHRT-MESSMETHODE in einem ABSTAND VON 15 METERN ermittelt.
Teilnehmer, die mit ihren Fahrzeugen auffallen, werden mit der schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden.
Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Die jeweils aktuelle DURCHSCHNITTSLAUTSTÄRKE sowie die SPITZENWERTE werden von qualifizierten Mitarbeitern des VSZ Sachsenring STÄNDIG ÜBERPRÜFT und dokumentiert. Dem Veranstalter werden die Werte zur Verfügung gestellt.
Wenn absehbar ist, dass der Wert den KRITISCHEN BEREICH erreichen KANN, meldet sich der Mitarbeiter des VSZ Sachsenring beim Veranstalter um den weiteren Veranstaltungsablauf zu besprechen.
Bei Erreichen des kritischen Wertes muss die Veranstaltung dementsprechend FRÜHER BEENDET werden. Der Mieter/Vertragspartner hat dabei KEINEN ANSPRUCH auf REDUZIERUNG DES MIETPREISES oder NACHHOLEN von VERSÄUMTER VERANSTALTUNGSZEIT.
7.2 Für Fahrzeuge der Marke bzw. der Typen Porsche GT 3 und GT 3 RS (Modelle 997, 991 & 992) sowie Cayman GT 4 stellt das VSZ Sachsenring KOSTENFREIE ZUSATZSCHALLDÄMPFER zur Verfügung. Montage und Demontage erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des VSZ Sachsenring.
Da die genannten Fahrzeuge OHNE ZUSÄTZLICHEN ENDSCHALLDÄMPFER das Lärmlimit am Sachsenring überschreiten, ist die MONTAGE DER ZUSATZSCHALLDÄMPFER PFLICHT!
7.3 Aufgrund der behördlichen Lärmschutzbestimmungen sind auf dem Rundkurs des Sachsenrings MAXIMAL 15 AUTOS GLEICHZEITIG zugelassen. Die tatsächliche PKW-Anzahl hängt von den jeweils AKTUELLEN LÄRMWERTEN ab und ist im Vorfeld mit den Verantwortlichen des VSZ Sachsenring abzustimmen. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird NICHT NACHGEHOLT.
7.4Kommt ein Fahrzeug von der Strecke ab, wird die Veranstaltung während der Zeit für Bergung und Säuberung der Strecke unterbrochen. Die dadurch verlorene Zeit wird nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsende NICHT nachgeholt.
7.5 Bei Nichteinhaltung der o.g. Punkte ist es dem Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG vorbehalten, die Strecke zu SPERREN oder die Veranstaltung ABZUBRECHEN.
Der Veranstalter (= Mieter) hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
8.1 In den vom VSZ Sachsenring bestätigten Mietzeiten sind sowohl die RÜSTZEITEN auf Rundkursen und Fahrtrainingspisten als auch die Zeiten für die ÜBERGABE UND ABNAHME der Anlage enthalten.
Die MIETZEIT läuft bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrollfahrt zur Aufnahme eventueller Schäden mit einem Beauftragten des VSZ Sachsenring beendet ist, mindestens aber bis zur bestätigten Zeit.
Sollten sich nach dieser Kontrollfahrt noch verunfallte oder ausgefallene Fahrzeuge auf der Strecke befinden, läuft die Mietzeit und die Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke für den Veranstalter (=Mieter) weiter, bis die Strecke vom Mieter restlos geräumt wurde.
Der Mieter hat VOR der Übergabe KEINE Berechtigung, die Strecken am Sachsenring zu benutzen.
8.2 Von der ersten bis einschließlich zur letzten Kontrollfahrt trägt der Mieter die volle Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke und den benutzen Anlagen des VSZ Sachsenring. Während dieser Zeit übernimmt die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG keine Haftung für Ereignisse auf oder an der Strecke des Sachsenrings.
Für das Räumen der Strecke ist allein der MIETER verantwortlich, ebenso für das Öffnen und Schließen von Haupt- und Nebentoren vor und nach der Veranstaltung. Bei Nutzung weiterer Anlagen des VSZ Sachsenring ist der Mieter grundsätzlich für diese Anlagen verantwortlich.
8.3Das Betreten des gesamten Geländes des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (ausgenommen Fahrerlager und Boxenbereich) außerhalb der Veranstaltungszeiten ist VERBOTEN.
8.4 In der Boxengasse und im Fahrerlager ist mit SCHRITTGESCHWINDIGKEIT zu fahren.
8.5 Bei Schnee- oder Eisglätte besteht kein Anspruch des Mieters auf Räumung der Strecke durch die Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG. Nach Aufforderung räumt das VSZ Sachsenring die Strecke vom Schnee im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Die Kosten dieser Räumung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. FREMDFIRMEN dürfen durch den MIETER NICHT mit der RÄUMUNG BEAUFTRAGT werden.
8.6Das Fahrerlager ist bis spätestens 2 Stunden nach offiziellem Veranstaltungsende (lt. Angebot) aufgeräumt, d.h. im vor der Übergabe herrschenden Zustand zu übergeben; die Boxen sind besenrein zu verlassen.
Bei Missachtung dieser Regelung werden im Nachhinein anfallende Reinigungskosten automatisch dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Bezug des Fahrerlagers 1 ist je nach Beendigung vorangehender Veranstaltungen zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr NACH VORHERIGER ABSPRACHE möglich.
8.7 Beschädigungen an Rundkursen und Fahrtrainingspisten, an Banketten, Einzäunungen, Leitplanken und anderen Anlagen des VSZ Sachsenring, die bei der gemeinsamen Kontrollfahrt nach der Veranstaltung ermittelt werden, stellt die Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG dem Mieter in Rechnung.
Die MUTWILLIGE ZERSTÖRUNG DES ASPHALTS (z.B. Burnout, Donut, Zeltbefestigung, etc.) ist auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenring GENERELL VERBOTEN!
Derart entstandene Schäden werden auf KOSTEN DES MIETERS behoben.
8.8Unbefugt angebrachte Aufkleber, Hinweisschilder und Werbung jeglicher Art werden im Auftrag des VSZ Sachsenring entfernt. Die Kosten der Entfernung sowie eventuell durch Anbringung oder Entfernung entstandener Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Stellt der Mieter keinen Vertreter zur Abnahme der Strecke und der angemieteten Anlagen des Sachsenrings zur Verfügung, erkennt der Mieter die Ermittlungen des VSZ Sachsenring an.
8.9 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Anbringen von Hinweisschildern und Werbung jeglicher Art im öffentlichen Verkehrsraum rund um den Sachsenring VERBOTEN ist. Die zuständige Behörde des Landratsamtes Zwickauer Land bringt jede Zuwiderhandlung zur Anzeige.
8.10 Die Kosten der Wiederinstandsetzung bzw. Reinigung hat der Mieter an die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG zu entrichten. Die Schadensabwicklung mit Versicherungsgesellschaften und Teilnehmern ist Sache des Mieters.
8.11 Die VSZ Sachsenring hat das Recht, Reparaturaufträge im Namen und auf Rechnung des Mieters an Fremdfirmen zu vergeben. Diese Rechnungen werden von der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG sachlich geprüft und an den Schädiger zur Regulierung weitergeleitet.
8.12 Für das gesamte Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring GmbH & Co.KG bestehen LANGFRISTIGE WERBEVERTRÄGE. Sämtliche bestehenden Werbeflächen (Bandenwerbungen, Fahnen) dürfen WEDER entfernt NOCH überdeckt werden.
Die Zulassung von Tageswerbung, gewerblichen Filmaufnahmen, Rundfunk- und Fernsehübertragungen sowie die Benutzung des Luftraums über dem Sachsenring bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das VSZ Sachsenring.
Nicht genehmigte Tagesreklame wird von der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co.KG auf Kosten des Mieters entfernt.
8.13 Die CATERING-RECHTE auf dem Sachsenring liegen bei der Fa. Beierlein's Hotel & Catering GmbH.
Bitte richten Sie SÄMTLICHE ANFRAGEN zum Thema "Catering" an:
Beierlein's Hotel & Catering GmbH, Am Sachsenring 2, 09353 Oberlungwitz
per Email: geschaeftsleitung@beierleins.de oder buero@beierleins.de
telefonisch: +49 (0)3723 – 80 99 200 oder +49-(0)3723 - 40 19 755
8.14 Jegliche Form von Hospitality des Mieters oder der Teilnehmer muss im Vorfeld der Veranstaltung mit der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co.KG und der Fa. Beierlein abgestimmt werden.
8.15 Jeglicher Verkauf von Speisen, Getränken, Zubehör, Souvenirs, Merchandising (wie z.B. T-Shirts, Basecaps, …) und Ähnliches im Veranstaltungsbereich bzw. auf dem Gelände des VSZ Sachsenring MUSS vorher durch Verantwortliche der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG GENEHMIGT WERDEN.
8.16 Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen zumindest eine der vorstehenden Bestimmungen der Ziff. 3 (mit Ausnahme der Ziff. 3.4. - dort Vertragsstrafe gemäß Ziff. 3.4.4) hat der Mieter eine von der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG nach billigem Ermessen festzusetzende - im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende - Vertragsstrafe zu zahlen.
Unabhängig davon stehen dem VSZ Sachsenring die Rechte zu, den Vertrag FRISTLOS aus wichtigem Grund zu kündigen sowie ihre Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadenersatz durchzusetzen, auf die jedoch eine etwaige Vertragsstrafe anzurechnen ist.
9.1 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eventuelle Beanstandungen unverzüglich der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG mitzuteilen und die Abhilfe zu ermöglichen.
9.2 Durch die manchmal während der Nacht notwendige Bewässerung bestimmter Streckenabschnitte zum Zwecke von Testfahrten für die Automobilindustrie kann am darauffolgenden Morgen noch etwas Restfeuchte auf Teilen der Strecke zu finden sein. Diese Restfeuchte wird NICHT als Leistungsstörung eingestuft. Wir weisen unsere Mieter im Vorhinein auf diese möglicherweise vorzufindende Situation hin.
Die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag zu erheben und zu verarbeiten. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung der Daten kann durch den Mieter jederzeit schriftlich widerrufen werden.
11.1 Die BETRIEBSZEITEN der Fahrtrainingspisten und Rundkurse im VSZ Sachsenring sind ausnahmslos auch von allen Trainer:innen und Veranstaltern einzuhalten.
11.2 Der Auf- und Abbau von Übungen oder Stationen außerhalb der angegebenen Betriebszeiten ist im Vorhinein mit den Verantwortlichen des VSZ Sachsenring zu besprechen.
Das Ausprobieren von Übungen oder Veranstaltungsteilen ist AUSSERHALB DER BETRIEBS-ZEITEN NICHT ERLAUBT.
11.3 Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Gelände des VSZ Sachsenring ist VERBOTEN.
11.4 Im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigte Schlüssel sowie Key-Cards des VSZ Sachsenring sind UNAUFGEFORDERT nach Abschluss der Veranstaltung an der Rezeption des Sachsenrings abzugeben und im Schlüsselbuch auszutragen.
Kommen Schlüssel abhanden oder werden sie auch nach mehrmaliger Ermahnung nicht zurückgegeben, wird dem Veranstalter (= Mieter) ein Betrag von ca. 11.500,- € in Rechnung gestellt, da in diesem Fall die GESAMTE SACHSENRING-SCHLIESSANLAGE ERNEUERT werden muss.
12.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG, soweit der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist.
12.2 Es gilt das Recht der BRD.
12.3 Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.
12.4 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine ungültige, unklare oder undurchführbare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass der von ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu füllen.
DOWNLOAD der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für VERMIETUNGENVielen Dank für Ihre Anfrage. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Danke für Ihr Verständnis!
Herzliche Grüße und bis bald,
Ihr Sachsenring Team
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