ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für PKW-SPORTFAHRERTRAININGS
1. ANMELDUNG
Eine persönliche, telefonische, per E-Mail gesendete oder online auf unserer Website getätigte Anmeldung zu Ihrem Sportfahrertraining auf dem Sachsenring ist UNBEDINGT erforderlich, da für Einzelteilnehmer nur fest vereinbarte Veranstaltungstermine für eine begrenzte Teilnehmeranzahl zur Verfügung stehen.
Aktuelle Termine für EINZELBUCHER finden Sie bei den verschiedenen Trainingstypen im Internet unter:
https://www.sachsenring.de/sportfahrertraining/
Termine für GRUPPEN vereinbaren wir gern persönlich.
2. BEGLEITPERSONEN
- Teilnehmende an PKW-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring dürfen MAXIMAL EINE Begleitperson pro Fahrzeug mitbringen.
- Kinder UNTER 12 Jahren dürfen bei Sportfahrertrainings NICHT mitfahren.
- Bringen Sie auf keinen Fall HAUSTIERE zu Ihrem Sportfahrertraining auf dem Sachsenring mit!
3. BEKLEIDUNG
Ihre Bewegungsfreiheit ist ein wichtiger Wohlfühl-Faktor für jede Veranstaltung auf dem Sachsenring. Wählen Sie daher sportliches, bequemes Outfit und tragen Sie bitte auf keinen Fall Schuhe mit rutschigen Sohlen oder hohen Absätzen! Wir empfehlen Ihnen wasserdichtes Schuhwerk, da während des Sportfahrertrainings öfter kurze gemeinsame Absprachen im Freien stattfinden und manche Trainingspisten bewässert sind.
Bringen Sie zur Sicherheit - auch im Frühling und Herbst - eine warme Jacke mit.
4. ESSEN & TRINKEN
Zu einem richtig schönen Tag gehört auch leckeres Essen und Trinken in angenehmer Atmosphäre. In unserem modernen Restaurant, welches von Beierlein's Hotel & Catering GmbH betrieben wird, finden Sie jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol.
Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – die freundlichen Mitarbeiter:innen von Beierleins Team erfüllen gerne Ihre kulinarischen Wünsche.
Die Verpflegungskosten sind im Trainingspreis NICHT ENTHALTEN.
5. TEILNAHME- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Die Teilnahme an ALLEN PKW-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring erfolgt auf eigenes Risiko, das bedeutet unter HAFTUNGSVERZICHT (kompletter Text siehe S. 5). Jede Kundin und jeder Kunde erhält den Haftungsverzicht VOR Beginn der Veranstaltung zur Kenntnis und Unterschrift.
5.2 Alle Teilnehmer sind automatisch mit der Teilnahme über das VSZ Sachsenring haftpflichtversichert.
5.3 Aufgrund der überwiegend recht anspruchsvollen Programme der Sachsenring-Sportfahrertrainings sind bestimmte zuvor absolvierte Fahrtrainings Voraussetzung. Näheres bei den einzelnen Programmen.
5.4 Bei allen PKW-Trainings auf dem Sachsenring ist das Anlegen von Sicherheitsgurten Pflicht!
5.5 HELMPFLICHT besteht bei den PKW-Sportfahrprogrammen: Trackday, Drifttrackday und Perfektions-Drifttraining, beim Programmpunkt "Freies Driften", beim Rennstreckentraining, beim "Freien Fahren". Beim Drifttraining auf dem Sachsenring besteht KEINE Helmpflicht.
5.6 Während einer Veranstaltung auf dem Sachsenring-GELÄNDE (an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Trainer bzw. Trainerin SOFORT, spätestens jedoch am selben Tag nach dem Ende des Trainings gemeldet werden.
5.7 Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenrings gelten die Regeln von StVO und StVZO.
6. FAHRZEUGE für SACHSENRING SPORTFAHRTRAININGS
6.1 Welche Autos können Sie bei den verschiedenen Sportfahrprogrammen nutzen?
- Drift-Trainings können mit EIGENEN oder mit MIETFAHRZEUGEN aus dem SACHSENRING DRIFT-FUHRPARK durchgeführt werden.
Dieser besteht aus: 5 Toyota GR 86, 2 Toyota GR YARIS, 1 BMW 330i und 1 BMW 320i.
Außer beim Perfektionsdrifttraining teilen sich je 2 Fahrer ein Fahrzeug. Preise für Alleinnutzung auf Anfrage. - Perfektions-Drifttrainings werden überwiegend mit EIGENEN Fahrzeugen durchgeführt.
Auf Anfrage ist die Miete eines Toyota GR 86, eines BMW 330i und eines BMW 320i für dieses Programm möglich. - Beim Drift-Trackday können Sie mit Ihrem Fahrzeug teilnehmen oder Sie mieten einen unserer Sachsenring-Drift-BMWs: den 330i oder den 320i.
- Die Teilnahme an Rennstreckentrainings und Trackdays ist NUR MIT EIGENEN Fahrzeugen möglich.
- Bei allen Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring können auch Fahrzeuge ohne Zulassung verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen jedoch den Lärmvorschriften (s. Punkt 7) entsprechen. Die Fahrzeuge sind automatisch über das VSZ Sachsenring haftpflichtversichert.
- NUR FÜR TRACKDAYS können Sie bei unserem Partner east-racing hochwertige Track-Tools mieten (Porsche, BMW).
Anfragen und Informationen unter: www.east-racing.de
6.2 REIFEN
- Für Drifttrainings, Perfektionsdrifttrainings und Drifttrackdays empfehlen wir generell Straßen-Sommer- oder -Winterreifen mit ausreichend Profil, da sonst Aquaplaning-Gefahr besteht.
- Semi-Slicks eignen sich nur bedingt und NUR in neuwertigem Zustand!
- Bei Rennstreckentrainings sind NUR Straßenreifen und Semi-Slicks erlaubt.
- Bei Trackdays sind Slicks und Renn-Regenreifen erlaubt.
6.3 SACHSENRING-MIETFAHRZEUGE und SELBSTBEHALTE (SB) im SCHADENSFALL
- Bei Nutzung von Sachsenring Toyota GR 86 oder des BMW 320i zum Drifttraining berechnen wir im Schadensfall pro Fahrzeug eine Selbstbeteiligung von 3.000,- €.
- Bei Nutzung eines Sachsenring Toyota GR YARIS oder des BMW 330i zum Drifttraining beträgt die Selbstbeteiligung im Schadensfall pro Fahrzeug 5.000,- €.
- Bei Nutzung von Sachsenring Toyota GR 86 oder des BMW 320i zum Perfektions-Drifttraining berechnen wir im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 6.000,- € pro Fahrzeug.
- Bei Nutzung des Sachsenring BMW 320i zum Drift-Trackday berechnen wir im Schadensfall pro Fahrzeug eine Selbstbeteiligung von 6.000,- €.
- Bei Nutzung des Sachsenring BMW 330i zum Perfektions-Drifttraining und zum Drift-Trackday beträgt die Selbstbeteiligung im Schadensfall 8.000,- €.
6.4 Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenrings gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
7. LÄRMBESTIMMUNGEN FÜR AUTOMOBILE
7.1 Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen NUR Automobile ZUGELASSEN, die mit SERIENMÄSSIGER AUSPUFFANLAGE und SERIENMÄSSIGEM ANSAUGTRAKT ausgerüstet sind. Die Spitzenwerte der Fahrzeuge werden durch VORBEIFAHRT-Messmethode in einem Abstand von 15 Metern ermittelt.
Teilnehmer:innen, die mit ihren Fahrzeugen wegen Lärm auffallen, werden mit der schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum zweiten Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
7.2 Für die Fahrzeuge Porsche GT 3 sowie GT 3 RS der Modelle 997 / 991 / 992 und Cayman GT 4 stellt das VSZ Sachsenring KOSTENFREI ZUSATZSCHALLDÄMPFER zur Verfügung. MONTAGE UND DEMONTAGE erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des VSZ Sachsenrings.
Ohne zusätzlichen Endschalldämpfer ÜBERSCHREITEN die o.g. Fahrzeuge das Lärmlimit am Sachsenring. Aus diesem Grund ist die Montage der Zusatzschalldämpfer bei den genannten Fahrzeugen eine zwingende VORAUSSETZUNG für die TEILNAHME!
7.3 Aufgrund der behördlichen Lärmschutzbestimmungen sind auf dem Rundkurs des Sachsenrings MAXIMAL 15 AUTOS GLEICHZEITIG zugelassen. Die tatsächliche PKW-Anzahl hängt von den jeweils aktuellen Lärmwerten ab und ist im Vorfeld mit den Verantwortlichen des VSZ Sachsenrings abzustimmen.
Bei Nichtbefolgen der Anweisungen (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.
8. TERMINVERSCHIEBUNGEN
Das VSZ Sachsenring oder ein Sachsenring-Trainer kann ein PKW-Sportfahrertraining absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen wenn:
- weniger als 8 Teilnehmer/innen angemeldet sind
- die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer/innen oder der benutzten Fahrzeuge zulassen oder
- technische Gründe einen reibungslosen Veranstaltungsablauf unmöglich machen.
Bei Absage oder Verlegung eines Sachsenring-Sportfahrertrainings auf einen anderen Zeitpunkt können Teilnehmer bereits bezahlte Kosten zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.
9. STORNOBEDINGUNGEN
9.1 STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE TEILNEHMER:INNEN
- Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Buchung wird KEINE Stornogebühr fällig.
- Bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir keine Stornogebühr.
- Ab dem 29. Tag vor der gebuchten Veranstaltung berechnen wir 40% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- Ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 80% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- Bei Nichtteilnahme OHNE ABSAGE berechnen wir 100% des Trainingspreises als Stornogebühr, es sei denn, die Kundin /der Kunde legt ein gültiges ärztliches Attest vor.
9.2 STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN
- Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Buchung wird KEINE Stornogebühr fällig.
- Bis zu 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin berechnen wir dem Kunden 20% des vereinbarten Bruttopreises.
- Zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 35% des vereinbarten Bruttopreises.
- Zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 50% des vereinbarten Bruttopreises.
- Zwischen 90 und 30 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 75 % des vereinbarten Bruttopreises.
- Ab dem 29. Tag vor dem gebuchten Veranstaltungstermin berechnen wir der Kundin / dem Kunden 90% des vereinbarten Bruttopreises.
- Erscheint die Kundin / der Kunde OHNE Absage nicht zum vereinbarten Termin, OHNE den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet sie / er dem VSZ Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis.
9.3 Schlechtes Wetter am Veranstaltungstag ist in KEINEM Fall ein Grund für eine Absage oder Verschiebung eines Sportfahrertrainings. Wenn aus diesem Grund eine gebuchte Veranstaltung kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir dem/der Teilnehmer/in die vollen Stornogebühren verfallen.
Machen Wetterbedingungen eine rechtzeitige Anreise unmöglich, berechnen wir für die Umbuchung auf einen anderen Termin Umbuchungsgebühren von 20,- €.
9.4 Der Kundin / dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass dem VSZ Sachsenring infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden entstanden sei oder ein wesentlich geringerer als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit die Kundin / der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
10. VERSTÖSSE
Den Anweisungen der Sachsenring-Trainerinnen und -Trainer muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Trainerinnen und Trainer können Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG in diesem Fall KEINE HAFTUNG für aufgetretene Schäden.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
11.1 Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig.
11.2 Rechnungen für GUTSCHEINE sind SOFORT nach Erhalt des Gutscheins fällig, NICHT ERST NACH INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG.
11.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € pro Zahlungsaufforderung.
DOWNLOAD der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für PKW-SPORTFAHRERTRAININGS