ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für Vermietungen

 

0. VORBEMERKUNG

 

0.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vermietungen der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG an Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.


0.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer gemäß § 14 BGB


0.3 Etwaige entgegenstehende oder ergänzende AGB's akzeptieren wir nicht. Es kommt dann kein Vertrag zustande.

 

1. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

1.1 Der Veranstalter (= Mieter) muss gegenüber dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn den Nachweis erbracht haben, dass er für die Dauer der Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen hat.


1.2 Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, ist der Mieter zur Durchführung der Veranstaltung nicht befugt und zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet. Dem Mieter bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


1.3 Der Veranstalter (= Mieter) haftet für - im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung verursachte - SCHÄDEN auf dem Gelände des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG   in voller Höhe.

 

2. STORNO- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1  Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter (= Mieter) muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigungim Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Veranstalter (= Mieter) für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.


2.2 Erfolgt die Kündigung


2.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG sei infolge der Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die in Ziff. 2.2.vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich für den konkret nachgewiesenen Einzelfall die Pauschalen entsprechend.


2.4 Das VSZ Sachsenring hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem Veranstaltungszeitpunkt die Terminzusage zu widerrufen, wenn die Terminverlegung einer Sachsenring-Großveranstaltung oder die Einfügung einer weiteren Großveranstaltung dieses erfordert. Voraussetzung ist, dass diese Großveranstaltung nur durchgeführt werden kann, wenn auch die gemietete Anlage dafür zur Verfügung steht.
Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.


2.5 40% der im Angebot festgelegten voraussichtlichen Veranstaltungskosten sind SOFORT bei Buchung zu bezahlen. Die Veranstaltung gilt erst als GEBUCHT, nachdem diese Summe auf dem Konto des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG als Zahlungseingang verbucht wurde.


Weitere 40% der Veranstaltungskosten sind 6 Wochen VOR Veranstaltungsbeginn fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG. 
Die restlichen 20% sowie variable Kosten, deren Höhe erst gegen Ende der Veranstaltung feststehen (wie Verpflegung, Energie- und Wasserkosten, etc.) werden vom Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt.


2.6 Die VERBRAUCHSWERTE von Energie und Wasser werden durch Zählerablesungen ermittelt. Bei kleineren Veranstaltungen kann eine Pauschalierung vereinbart werden.

Die Versorgung mit Elektroenergie auf dem Sachsenring ist BEGRENZT. Es stehen MAXIMAL 100 kVA als Spitzenleistungsabnahme zur Verfügung.

In folgenden Zeiträumen kann erfahrungsgemäß die Energieversorgung kritisch sein:
- MIT Catering durch den Veranstalter (Mieter): 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr
- OHNE Catering durch den Veranstalter (Mieter): 07:45 Uhr bis 09:30 Uhr


Während dieser Zeiträumen ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht alle Stromverbraucher gleichzeitig genutzt werden, da es ansonsten zu Stromausfällen kommen kann.
Sollte der erwartete Spitzenleistungsbedarf generell höher liegen, muss der Veranstalter (Mieter) die Mehrleistung in Eigenverantwortung durch Aggregate oder dergleichen abdecken.
Dem VSZ Sachsenring (Vermieter) ist es NICHT möglich, mehr Leistung zu beziehen.


2.7 Alle Rechnungsbeträge sind nach Rechnungseingang zum vereinbarten Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
 

 

3. MIETVORAUSSETZUNGEN

3.1 Eine Untervermietung der Anlagen durch den Mieter kann nur mit vorheriger Zustimmung der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG erfolgen. Eine Weitergabe von Strom, etc. aus den Boxen an Dritte, ist untersagt. Die dort vorhandenen Energieanschlüsse sind AUSSCHLIESSLICH vom Boxenmieter nutzbar.


3.2 BETRIEBSZEIT des Fahrsicherheitszentrums am Sachsenring: täglich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr (außer an bestimmten gesetzlichen Feiertagen)


3.3RUHEZEIT im gesamten Gelände inkl. aller Anlagen (wie z.B. Fahrerlager, Boxen,... ): täglich von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr


3.4 MIETZEITEN


3.5 Der Mieter verpflichtet sich, ALLE INNERHALB des GELÄNDES des VSZ Sachsenring geplanten Veranstaltungsteilerechtzeitig VOR der Veranstaltung mit den Organisatoren des VSZ Sachsenring abzustimmen. Rundstreckenveranstaltungen sind OHNE Öffentlichkeitsbeteiligung (Publikum) durchzuführen. Der Einsatz von Beschallungsanlagen, sowie die Nutzung zu Musikwiedergaben, ist dabei NICHT GESTATTET.

Veranstaltungen außerhalb des Rennstrecken- und Fahrsicherheitstrainingsbetriebes (z.B. Messen, Konzerte, etc.) bedürfen einer separaten behördlichen Genehmigung.

 

4. LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN für MOTORRÄDER

4.1 Auf dem Gelände des VSZ Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen NUR Motorräder mit SERIENAUSPUFF des jeweiligen Herstellers zugelassen. SPORTAUSPUFFANLAGENmit ABE, ZUBEHÖRAUSPUFFANLAGENmit ABE und SONDERMODELLE, die mit Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind, MÜSSEN auf den jeweiligen SERIENAUSPUFF dieser Modelle zurückgerüstet werden.
SERIENAUSUPUFF bedeutet, dass dieAbgasanlage vom KRÜMMER bis zum ENDSCHALLDÄMPFER INKLUSIVE des KATALYSATORS im ORIGINAL montiert sein MUSS!
    
4.2 Da manche Motorräder TROTZ SERIENABGASANLAGE ZU LAUT sind, ist es erforderlich, die Motorräder für den Rennstreckenbetrieb so umzurüsten, dass die geforderten Schallgrenzwerte am Sachsenring eingehalten werden. Für diese Motorradmodelle stellt das VSZ Sachsenring KOSTENLOS ENDSCHALLDÄMPFER  zur Verfügung. Die Anlagen werden am Vortag der Veranstaltung dem verantwortlichen Techniker des Veranstalters mit einem Protokoll übergeben.

VORAUSSETZUNG ist, dass die serienmäßige Abgasanlage vom Krümmer bis zum originalem Endschalldämpfer inklusive des Katalysators vorhanden sein muss. Wenn diese Kriterien eingehalten werden gibt es für einige Motorradmodelle Möglichkeiten, die Abgasanlage leiser zu machen.
Die aktuelle Tabelle wird jedem Veranstalter mit dem Angebot zugesendet.

Teilnehmer die DIREKT beim VSZ Sachsenring gebucht haben, erhalten die nötigen Informationen und Unterlagen bei der Anmeldung.
 

4.3. ALLE auf dem Sachsenring fahrenden Motorräder müssen mit SERIENMÄSSIGER AIRBOX UND LUFTFILTER ausgestattet sein.
Teilnehmer, die aufgrund einer NICHT ZUGELASSENEN Auspuffanlage, wegen technischem Defekt oder einer ausgebrannten Auspuffanlage auffallen, werden mit der Schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden.
Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung AUSGESCHLOSSEN.
 

4.4 Das VSZ Sachsenring wird mit mehreren permanenten Lärm-Messanlagen von der Genehmigungsbehörde überwacht. Der SPITZENWERT und dieMAXIMALE Tagesdurchschnittslautstärke sind BEGRENZT und dürfen NICHT überschritten werden.
Die aktuelle Durchschnittslautstärke sowie die Spitzenwerte werden von qualifizierten Mitarbeitern des VSZ Sachsenring ständig überprüft und dokumentiert. Dem Veranstalter werden die Werte zur Verfügung gestellt.

Wenn absehbar ist, dass der Wert den KRITISCHEN BEREICH erreichen kann, meldet sich der verantwortliche Mitarbeiter des VSZ Sachsenring beim Veranstalter um den weiteren Veranstaltungsablauf zu besprechen. Bei Erreichen des kritischen Wertes muss die Veranstaltung dementsprechend früher beendet werden. Der Mieter hat dabei KEINEN ANSPRUCH auf REDUZIERUG des Mietpreises oder NACHHOLEN der versäumten Veranstaltungsdauer.
 

4.5 Aufgrund der Betriebserlaubnis dürfen auf dem Rundkurs des Sachsenrings MAXIMAL 35 MOTORRÄDER GLEICHZEITIG fahren.

Bei Missachung der Anweisungen des VSZ Sachsenring o.ä. (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.
 

4.6 Bei Motorrad-Rundstrecken-Trainings sind an ALLEN Fahrzeugen fortlaufende Startnummern an der RECHTEN Motorradseite leserlich anzubringen. Ist an dieser Stelle keine Fläche vorhanden, muss die Positionierung in Abstimmung mit dem Lärmüberwacher des VSZ Sachsenring erfolgen. Bestehende Nummern sind abzudecken!

 

4.7  Anpassungen & Ergänzungen der SACHSENRING-Lärmschutzmaßnahmen

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben uns gezeigt, dass wir uns regelmässig auf die veränderte Technik der aktuellen Motorradmodelleeinstellen und geeignete Maßnahmen für einen sicheren Ablauf der Rundkursveranstaltungen ergreifen müssen.

Die optimale Zusammenarbeit zwischen den Rundkurs-Veranstaltern und den Verantwortlichen des VSZ Sachsenringist ein wesentlicher Baustein für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen. Dabei stehen die Lärmschutzmaßnahmen im Vordergrund, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und die Veranstaltungen im vorgeschriebenen Rahmen durchführen zu können.
 

Daher geltendie nachfolgenden Massnahmen für einen reibungslosen Ablauf von Sachsenring-Rundkursveranstaltungen:

 
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer muss ihr/sein Motorrad in einem vorgegebenen Zeitfenster  bei den Verantwortlichen des FSZ Sachsenring für eine schalltechnische Zulassung  vorstellen.
 

# ZEITFENSTER für die schalltechnischen Zulassung:

# ORT der schalltechnischen Zulassung:    

Jedes Motorrad wird nach der schaltechnischen Zulassung von Mitarbeitern des VSZ Sachsenring gekennzeichnet. Daher ist dieTeilnahme an der Veranstaltung erst nach der schalltechnischen Zulassung möglich - egal, ob mit oder ohne notwendigen Umbau!


4.8  Bei späterer Anreise von Teilnehmern zur Veranstaltung oder bei Verlust von Teilen der umgebauten Abgasanlage während der Veranstaltung, ist der VERANSTALTER der ERSTE Ansprechpartner. Der Veranstalter setzt sich mit dem verantwortlichen Personal vom Sachsenring in Verbindung.
 

4.9  Preise für die Nutzung der Sachsenring-Abgasanlagen
Das VSZ Sachsenring stellt dem Veranstalterdie Abgasanlagen KOSTENFREI zur Verfügung. Ein Verantwortlicher des VSZ Sachsenring übergibt am Tag VOR der Veranstaltung die Anlagen MIT PROTOKOLL an den Veranstalter.
 

VOR DER VERANSTALTUNG:Der Veranstalter ist verpflichtet,die Auspuffanlagen laut Listean seine Teilnehmer zu übergeben und die ordnungsgemäße Montage zu überprüfen. Der Veranstalter darf für die Sachsenring-Abgasanlagen von den Teilnehmer:innen KEINE MIETGEBÜHRENerheben!

NACH DER VERANSTALTUNG:Jeder Veranstalter istverpflichtet, vom Sachsenring zur Verfügung gestellten Auspuffanlagenlaut Protokolldirekt NACH Veranstaltungsende, also bis spätestens 18:00 Uhran den/die Verantwortlichen vom Sachsenring zurückzugeben.
 

Bei Rückgabe vondefekten Anlagen (z.B. durch Sturz) oder bei Verlust (Mitnahme durch Nutzer)werden dem Veranstalter folgende Kosten in Rechnung gestellt:

4.10  Unter Einhaltung der Betriebserlaubnis dürfen auf dem Rundkurs des Sachsenrings  GLEICHZEITIGMAXIMAL 35 MOTORRÄDERfahren. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, o.ä.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flaggeunterbrochen. Die versäumte Veranstaltungszeit wird NICHT nachgeholt.

Um eine bessere Vorbereitung zu gewährleisten, muss der Veranstalter SPÄTESTENS EINE WOCHE VOR der Veranstaltung eine LISTE aller Teilnehmer mit STARTNUMMER, MOTORRAD-TYP UND BAUJAHR per Email an: info@sachsenring.de senden.

 

4.11  Bei Motorrad Rundstrecken-Trainings sind an ALLEN Bikes GUT LESERLICHE (fortlaufende)Startnummern an der RECHTEN Motorradseite anzubringen. Ist an dieser Stelle keine Fläche vorhanden, muss eine ABSTIMMUNG mit dem LÄRMVERANTWORTLICHEN des FSZ Sachsenring zur Positionierung erfolgen. Bestehende Nummern sind abzudecken.
 

NEUE REGELUNG ab 2021: Das VSZ Sachsenring stellt jedem Veranstalter die STARTNUMMER ZUR VERFÜGUNG. Diese sind VERPFLICHTEND anzubringen! (siehe AGB-Download Seite 8 + 9) Die BEKLEBUNG mit Startnummern wird bei der schalltechnischen Zulassung kontrolliert – „schwarze Nummer auf gelben Untergrund“.


5. LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN für AUTOMOBILE

5.1. Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen NUR AUTOMOBILE ZUGELASSEN, die mit SERIENMÄSSIGER Auspuffanlage und SERIENMÄSSIGEM Ansaugtrakt ausgerüstet sind.

Der Sachsenring wird durch mehrerepermanente Lärm-Messanlagen von der Genehmigungsbehörde überwacht. Der Spitzenwert und die maximale Tagesdurchschnittslautstärke sind BEGRENZT und dürfen NICHT ÜBERSCHRITTEN werden. Die Spitzenwerte der Fahrzeuge werden durch VORBEIFAHRT-Messmethode in einem Abstand von 15 Metern ermittelt.

Teilnehmer, die mit ihren Fahrzeugen durch erhöhte Lärmwerte auffallen, werden mit der schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
    
Die aktuelle Durchschnittslautstärke sowie die Spitzenwerte werden von qualifizierten Mitarbeitern des VSZ Sachsenring ständig überprüft und dokumentiert. Dem Veranstalter werden die Werte zur Verfügung gestellt.
Wenn absehbar ist, dass der Wert den kritischen Bereich erreichen kann, meldet sich der Mitarbeiter des VSZ Sachsenring beim Veranstalter um den weiteren Veranstaltungsablauf zu besprechen. Bei Erreichen des kritischen Wertes muss die Veranstaltung dementsprechend früher beendet werden.

Der Veranstalter bzw. Mieter hat dabei KEINEN ANSPRUCH auf Reduzierung des Mietpreises oder Nachholen der versäumten Veranstaltungsdauer.
    
5.2. Für Fahrzeuge der Marke bzw. des Typs: Porsche GT 3 und GT 3 RS (beide 997 & 991) sowie Cayman GT 4  stellt das VSZ Sachsenring KOSTENFREI Zusatzschalldämpfer zur Verfügung. Montage und Demontage erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des VSZ Sachsenring.

Die genannten Fahrzeuge überschreiten OHNE zusätzlichen Endschalldämpfer das Lärmlimit am Sachsenring. Aus diesem Grund ist dieMONTAGE von lärmreduzierenden Zusatzschalldämpfern PFLICHT!


5.3. Aufgrund der behördlichen Lärmschutzbestimmungen sind auf dem Rundkursdes Sachsenrings MAXIMAL 15 AUTOS GLEICHZEITIG  zugelassen. Die tatsächliche PKW-Anzahl hängt von den jeweils AKTUELLEN Lärmwerten ab und ist im Vorfeld mit den Verantwortlichen des VSZ Sachsenring abzustimmen.

Bei Nichtbefolgen der Anweisungen (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird NICHT NACHGEHOLT.    


5.4 Kommt ein Fahrzeug von der Strecke ab, wird die Veranstaltung während der Zeit der Bergung und Säuberung der Strecke unterbrochen. Die dadurch verloreneZeit wird nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsende nicht nachgeholt.


5.5 Bei Nichteinhaltung der o.g. Punkte bleibt es dem Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG vorbehalten, die Strecke zu sperren oder die Veranstaltung abzubrechen. Der Veranstalter (= Mieter) hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

 

 

6. Allgemeine Mietbedingungen

6.1 In den vom Verkehrsicherheitszentrum am Sachsenring GmbH. & Co. KG bestätigten Mietzeiten sind sowohl die Rüstzeiten auf Rundkursen und Fahrtrainingspisten als auch die Zeiten für die Übergabe UND Abnahme der Anlage enthalten.


Die Mietzeit läuft bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Kontrollfahrt zur Aufnahme eventueller Schäden mit einem Beauftragten des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring beendet ist, mindestens aber bis zur bestätigten Zeit. Sollten sich nach dieser Kontrollfahrt noch verunfallte oder ausgefallene Fahrzeuge auf der Strecke befinden, läuft die Mietzeit und die Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke für den Veranstalter (=Mieter) weiter, bis die Strecke vom Mieter restlos geräumt wurde.

Der Mieter hat VOR der ÜbergabeKEINE BERECHTIGUNG, die Strecken des VSZ Sachsenring zu benutzen.


6.2 Von der ersten bis einschließlich zur letztenKontrollfahrt trägt der Mieter die volle Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke und den benutzen Anlagen des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH. & Co. KG. Während dieser Zeit übernimmt die Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG für Ereignisse auf oder an der Strecke des Sachsenrings keine Haftung.


Für das Räumen der Strecke ist allein der Mieter verantwortlich, ebenso für das Öffnen und Schließen von Haupt- und Nebentoren vor und nach der Veranstaltung. Bei Benutzung weiterer Anlagen der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG ist der Mieter grundsätzlich für diese Anlagen verantwortlich.


6.3 Das Betreten des gesamten Geländes des VSZ Sachsenring (ausgenommen Fahrerlager und Boxenbereich) außerhalb der Veranstaltungszeiten istVERBOTEN.


6.4 In der Boxengasse und im Fahrerlager ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.


6.5 Bei Schnee- oder Eisglätte besteht kein Anspruch des Mieters auf Räumung der Strecke durch die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG.

Nach Aufforderung räumt die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co.KG die Strecke vom Schnee im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Die Kosten dieser Räumung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Fremdfirmen dürfen NICHT durch den Mieter mit der Räumung beauftragt werden.


6.6 Das Fahrerlager ist bis spätestens 2 Stunden nach offiziellem Veranstaltungsende (lt. Angebot) aufgeräumt, d.h. im vor der Übergabe herrschenden Zustand zu übergeben; die Boxen sind besenrein zu verlassen.
Bei Missachtung dieser Regelung werden im Nachhinein anfallende Reinigungskosten dem Mieter automatisch in Rechnung gestellt.


Der Bezug des Fahrerlagers 1 ist je nach Beendigung vorangehender Veranstaltungen zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr NACH VORHERIGER ABSPRACHE möglich.


6.7  Beschädigungen an Rundkursen und Fahrtrainingspisten, an Banketten, Einzäunungen, Leitplanken und anderen Anlagen des Sachsenrings, die bei der gemeinsamen Kontrollfahrt nach der Veranstaltung ermittelt werden, stellt die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG dem Mieter in Rechnung.

Die mutwillige Zerstörung des Asphalts (z.B. durch Burnouts, Donuts, Zeltbefestigungen, etc.) ist auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenring GENERELL VERBOTEN! Derart entstandene Schäden werden auf Kosten des Mieters behoben.


6.8Unbefugt angebrachte Aufkleber, Hinweisschilder und Werbung jeglicher Art werden im Auftrag des VSZ Sachsenring entfernt. Die Kosten der Entfernung sowie eventuell durch Anbringung oder Entfernung entstandene Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.


Stellt der Mieter keinen Vertreter zur Abnahme der Strecke und der angemieteten Anlagen des Sachsenrings zur Verfügung, erkennt der Mieter die Ermittlungen der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co.KG an.

6.9 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Anbringen von Hinweisschildern und Werbung jeglicher Art im öffentlichen Verkehrsraum rund um den Sachsenring VERBOTEN ist. Die zuständige Behörde des Landratsamtes Zwickauer Land bringt jede Zuwiderhandlung zur Anzeige.


6.10 Die Kosten der Wieder-Instandsetzung bzw. Reinigung hat der Mieter an die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG zu entrichten. Die Schadensabwicklung mit Versicherungsgesellschaften und Teilnehmern ist Sache des Mieters.

6.11 Das VSZ Sachsenring hat das Recht, Reparaturaufträge im Namen und auf Rechnung des Mieters an Fremdfirmen zu vergeben. Diese Rechnungen werden von der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG sachlich geprüft und an den Schädiger zur Regulierungweitergeleitet.


6.12 Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenring bestehen LANGFRISTIGE WERBEVERTRÄGE. Sämtliche bestehenden Werbeflächen (Bandenwerbungen, Fahnen,..) dürfen WEDER entfernt NOCH überdeckt werden.


Die Zulassung von Tageswerbung, gewerblichen Filmaufnahmen, Rundfunk- und Fernsehübertragungen sowie die Benutzung des Luftraums über dem Sachsenring bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co.KG. Nicht genehmigte Tagesreklame wird von der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co.KG auf Kosten des Mieters entfernt.


6.13 Die Catering-Rechte auf dem Sachsenring liegen bei der Fa. Beierlein's Hotel & Catering GmbH. ALLEANFRAGEN zum Thema "Catering" richten Sie bitte an: Beierlein's Hotel & Catering GmbH, Am Sachsenring 2, 09353 Oberlungwitz, per Email: geschaeftsleitung@beierleins.de oder buero@beierleins.de und telefonisch unter +49 (0)3723 - 80 99 200 oder +49 (0)3723 - 40 19 755


6.14 Jegliche Form von Hospitality des Mieters oder der Teilnehmer muss im Vorfeld der Veranstaltung mit der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co.KG und der Fa. Beierlein abgestimmt werden.


6.15 Jeglicher Verkauf von Speisen, Getränken, Zubehör, Souvenirs, Merchandising (z.B. T-Shirts, Basecaps,...) etc. im Veranstaltungsbereich bzw. auf dem Gelände des VSZ Sachsenring MUSS durch die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG ist GENEHMIGT werden.


6.16 Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen zumindest eine der vorstehenden Bestimmungen der Ziff. 3 (mit Ausnahme der Ziff. 3.4. - dort Vertragsstrafe gemäß Ziff. 3.4.3) hat der Mieter eine von der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
Unabhängig davon stehen der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG die Rechte zu, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen sowie ihre Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadenersatz durchzusetzen, auf die jedoch eine etwaige Vertragsstrafe anzurechnen ist.

 

 

7. HAFTUNGSVERZICHT

Zugunsten der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co.KG, deren Organmitglieder, leitende Angestellte sowie Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer, Streckeneigentümer, Streckenposten und aller anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen sowie Behörden, Straßenbaulastträgern, soweit Schäden an der Beschaffenheit der bei der Veranstaltung genutzten Straßen samt Zubehör verursacht werden und der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) erklärt der Unterzeichner anlässlich des Befahrens der Strecke des VSZ Sachsenring:

7.1    Der Unterzeichner (Mieter) nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder von den von ihm benutzten Fahrzeugen verursachten Personenschäden.
 

7.2   Der Unterzeichner verzichtet hiermit für sich, seine Rechtsnachfolger und Unterhalts­berechtigte auf alle Ansprüche und jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs wegen eines während der Veranstaltung eingetretenen Schadensereignisses gegen ­die Veranstalter. Dieser Ausschluss bzw. Verzicht gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises (Veranstalter) – auch von dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – beruhen und auch nicht für sonstige Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Vorgenannten zurückzuführen sind.
Ansprüche gegen die Veranstalter nach Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
 

7.3   Der Unterzeichner stellt mit dieser Erklärung die Veranstalter in vollem Umfangvonallen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von dem Unterzeichner verursachten Schadensereignisses die Veranstalter in Mithaftung nehmen.


7.4  Während einer Veranstaltung im Gelände des VSZ Sachsenring (an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind in vollem Umfang vom Verursacher zu tragen. Schäden müssen dem verantwortlichen TrainerSOFORT, jedoch spätestensnach Ende der Veranstaltung bekannt gegeben werden.


7.5  Im Schadensfall werden unterschiedliche Summen für die Selbstbeteiligung (SB) fällig, abhängig von den genutzten Fahrzeugen.

7.6 Der Unterzeichner bestätigt, VORBeginn der Veranstaltung auf möglicheGefahren beim Befahren der Strecke hingewiesen worden zu sein.
 

7.7   Mit der aktiven Zustimmung = Unterschrift erklärt sich der/die Unterzeichner(in) damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Fotos und Videos vom/von der Betroffenen aufgenommen werden.
Er/sie überträgt uns mit der Einwilligung die uneingeschränkten Nutzerrechte für das Bild- bzw. Videomaterial und ist ausdrücklich mit der Veröffentlichung der Fotos und Videos auf der Sachsenring-Website, der Sachsenring facebook Fanseite und auf evtl. Drucksachen einverstanden. Die Zustimmung kann jederzeit ohne Abgaben von Gründen widerrufen werden. Für weitergehende Informationen steht Ihnen Uta Ponitz, Assistentin der Geschäftsleitung (Tel. 03723-653351 oder u.ponitz@sachsenring.de) gern zur Verfügung.


7.8   Der/die Unterzeichner/in erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrtraining zu sein. Außerdem erkennt er/sie mit seiner Unterschrift den oben erläuterten Haftungsverzicht in vollem Umfang an.

 

8. LEISTUNGSSTÖRUNGEN

8.1  Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichenVerpflichtungZumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eventuelle BeanstandungenUNVERZÜGLICH der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG mitzuteilen und die Abhilfe zu ermöglichen.


8.2  Durch die manchmal während der Nacht notwendige Bewässerung von Streckenabschnitten zum Zwecke von Testfahrten für die Automobilindustrie kann am darauffolgenden Morgen noch etwas Restfeuchte auf Teilen der Strecke zu finden sein. Diese Restfeuchte wird NICHT als Leistungsstörung eingestuft. Wir weisen unsere Mieter/Kunden im Vorhinein auf die möglicherweise vorzufindende Situation hin.

 

 

9. PERSONENBEZOGENE DATEN

Die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag zu erheben und zu verarbeiten. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung der Daten kann durch den Mieter jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

 

10. ZUSATZVEREINBARUNGEN für Veranstalter und Trainer


10.1 Die Betriebszeiten der Fahrtrainingspisten und Rundkurse im Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG sind ausnahmslos auch von allen Instruktoren/Trainern und Veranstaltern von Veranstaltungen einzuhalten.


10.2 Der Auf- und Abbau von Übungen oder Stationen außerhalb der angegebenen Betriebszeiten ist im Vorhinein mit den Verantwortlichen des VSZ Sachsenring zu besprechen. Das Ausprobieren von Übungen oder Veranstaltungsteilen außerhalb der Betriebszeiten ist NICHT ERLAUBT.


10.3 Bei schuldhafterMissachtung der Punkte 7.1. und 7.2. ist der Veranstalter (=Mieter) verpflichtet, die Vertragsstrafe der Ziff. 3.4.3 zu zahlen.


10.4 Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring GmbH & Co. KG ist VERBOTEN.


10.5 Im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigte Schlüssel sowie Key-Cards des VSZ Sachsenring sind nach Abschluß der Veranstaltung UNAUFGEFORDERT an der Rezeption des Sachsenrings abzugeben und im Schlüsselbuch auszutragen. KommenSchlüssel abhanden oder werden sie auch nach mehrmaliger Ermahnung nichtretourniert, wird dem Veranstalter (=Mieter) ein Betrag von ca. 11.500,- € in Rechnung gestellt, da in diesem Fall die gesamteSCHLIESSANLAGE des Sachsenrings erneuert werden muß.

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG, soweit der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist.


11.2 Es gilt das Recht der BRD.


11.3 Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.


11.4 Sollte sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine ungültige oder unklare oder undurchführbare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, das der von ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Lücken sind dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu füllen.

 

DOWNLOAD der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für VERMIETUNGEN

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