ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN des Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für PKW-FAHRSICHERHEITSTRAININGS

1. ANMELDUNG

 

 

2. BEGLEITPERSONEN

 

 

3. BEKLEIDUNG

Ihre Bewegungsfreiheit ist ein wichtiger Wohlfühl-Faktor für jede Veranstaltung auf dem Sachsenring.

 

Wählen Sie daher sportliches, bequemes Outfit und tragen Sie bitte auf keinen Fall Schuhe mit rutschigen Sohlen oder hohen Absätzen! Wir empfehlen Ihnen wasserdichtes Schuhwerk, da während des Fahrsicherheitstrainings öfter kurze gemeinsame Absprachen im Freien stattfinden und einige Trainingspisten bewässert sind.

 

Bringen Sie zur Sicherheit - auch im Frühling und Herbst - eine warme Jacke mit.

 

4. ESSEN & TRINKEN

Zu einem richtig schönen Tag gehört auch leckeres Essen und Trinken in angenehmer Atmosphäre. In unserem modernen Restaurant, welches von Beierlein's Hotel & Catering GmbH betrieben wird, finden Sie jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol.

 

Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – die freundlichen Mitarbeiter:innen von Beierleins Team erfüllen gerne Ihre kulinarischen Wünsche.

 

Die Verpflegungskosten sind im Trainingspreis NICHT ENTHALTEN.

 

5. FAHRZEUGE UND VORBEREITUNG

5.1 Fahrsicherheitstrainings werden im Idealfall mit eigenen Straßen zugelassenen Fahrzeugen durchgeführt. Das ist vor allem deshalb sinnvoll, weil Sie das beim Fahrsicherheitstraining Erlernte im täglichen Straßenverkehr optimal umsetzen können.

 

Auf besonderen Wunsch organisieren wir Leihfahrzeuge zu den jeweils aktuellen Preisen.

 

5.2 OPTIMALE VORBEREITUNG IHRES FAHRZEUGS für das Fahrsicherheitstraining

 

 

6. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

6.1 Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining im Fahrsicherheitszentrum am Sachsenring muss eine GÜLTIGE FAHRERLAUBNIS besitzen. Fahranfänger, die eine bedingte Fahrerlaubnis (‚Begleitendes Fahren mit 17‘) besitzen, müssen die im Führerschein eingetragene Begleitperson zum Fahrsicherheitstraining mitbringen.

 

6.2 Das Anlegen von SICHERHEITSGURTEN ist bei ALLEN PKW-FAHRPROGRAMMEN auf dem Sachsenring PFLICHT.

 

6.3 Den Anweisungen der Trainer:innen des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen können Teilnehmer:innen von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kosten (Hotelkosten, Fahrtkosten, etc.)

 

7. TRAININGSANLAGE und TECHNIK

Die praktischen Trainingselemente werden auf bewässerten Gleitpisten gefahren, auf denen ähnliche Straßenverhältnisse herrschen wie auf Schneefahrbahnen. Dadurch verursachen schon niedrige Geschwindigkeiten starke Fahrzeugreaktionen, ohne Fahrzeug und Reifen besonders zu belasten.

 

Die meisten Trainingspisten sind mit Geschwindigkeits-Messanlagen ausgerüstet. Dadurch erkennt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer selbst unmittelbar, wie stark bereits minimale Unterschiede in der Geschwindigkeit die Fahrzeugreaktionen beeinflussen.

 

Damit unerwartete Problemsituationen möglichst realistisch und risikoarm nachvollzogen werden können, verfügen einige Trainingspisten über computergesteuerte, plötzlich auftauchende Wasserhindernisse. Diese werden je nach Schwierigkeitsstufe des Trainings variabel eingesetzt und garantieren einen reibungslosen Trainingsablauf.

 

Während des Praxistrainings sind die Teilnehmenden über Funk mit ihrer Trainerin oder ihrem Trainer verbunden. Diese/r gibt situationsspezifische und individuelle Tipps und gestaltet damit den Trainingsablauf interaktiv. Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung werden praxisbezogen und unmittelbar erklärt.

 

8. WETTER

Als Veranstalter können wir Ihnen natürlich keine Schönwetter-Garantie für Ihr Sicherheitstraining auf dem Sachsenring geben. Schlechtes Wetter ist daher auch KEIN GRUND für die kostenlose Absage oder Umbuchung eines Fahrsicherheitstrainings auf dem Sachsenring!

 

Wenn aus diesem Grund ein gebuchtes Training kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer die volle Stornogebühr. (siehe Pkt. 11.1)

 

Machen die Wetterbedingungen eine rechtzeitige Anreise unmöglich, berechnen wir für die Umbuchung auf einen anderen Termin bei vorherigem Abschluss des Umbuchungsservice für Fahrsicherheitstrainings einmalig keine Umbuchungsgebühren.

 

Ohne Abschluss eines Umbuchungsservice berechnen wir pro Person und Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € inkl. MwSt.

 

9. UMBUCHUNGSSERVICE - NUR BEI BUCHUNG VON EINZELNEN FAHRSICHERHEITSTRAININGS, NICHT FÜR GRUPPEN!

9.1 Schließt eine Kundin oder ein Kunde GLEICHZEITIG mit der Buchung eines PKW-Fahrsicherheitstrainings auf dem Sachsenring einen Umbuchungsservice zum Preis von 10,- € inkl. MwSt. ab, so hat sie bzw. er EINMALIG und bis maximal 24 Stunden vor der Veranstaltung einen Termin KOSTENFREI umzubuchen.

 

9.2 Der Umbuchungsservice kann NICHT IM NACHHINEIN gebucht werden!

 

9.3 Wird bei Buchung eines Fahrsicherheitstrainings KEIN Umbuchungsservice abgeschlossen, berechnen wir PRO Person und Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € inkl. MwSt.

 

10. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE PKW-FAHRSICHERHEITSTRAININGS

Intensivtraining (Basistraining), Aufbautraining, Komplett-Training, Frauentraining, Junge Fahrer Training, Mobil & Fit Ü65, Perfektionstraining

 

10.1 Für VOLLKASKO VERSICHERTE Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining genutzt werden, gilt in jedem Fall die bestehende Versicherung.

 

10.2 NICHT Vollkasko versicherte Fahrzeuge, welche von der Eigentümerin / dem Eigentümer selbst für das Fahrsicherheitstraining genutzt werden, können FREIWILLIG wie folgt versichert werden:

 

Wohnmobile / Campingfahrzeuge und Wohnwagenanhänger

 

Die Beträge gelten jeweils pro Tag und müssen am Tag des Fahrsicherheitstrainings vor Ort und VOR Beginn des Trainings geleistet werden. Die Selbstbeteiligungs-Regelung bleibt davon unberührt. Für NICHT eigene oder gemietete Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining genutzt werden, kann die genannte freiwillige Versicherung NICHT abgeschlossen werden.

 

10.3 Beim PKW-Fahrsicherheitstraining besteht KEIN Versicherungsschutz für alle nicht serienmäßigen Anbauteile wie z.B. Dachträger, Dachkoffer, Zusatzscheinwerfer, etc.

 

10.4 Es besteht KEIN Versicherungsschutz auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, bei Wechseln zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden.

 

10.5 Während einer Veranstaltung im Gelände des VSZ Sachsenrings (z.B. an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte SCHÄDEN sind von der Verursacherin bzw. vom Verursacher zu tragen und müssen der/dem verantwortlichen Trainer:in SOFORT, spätestens aber nach dem Ende des Trainings bzw. der Veranstaltung gemeldet werden.

 

10.6 Wenn auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Sachsenring-Trainer ein Teilnehmerfahrzeug im Rahmen der Veranstaltung bewegt und dabei ein Schaden entsteht, so haftet weder der Veranstalter noch der Trainer selbst dafür, außer es ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

 

10.7 Die Versicherungsbedingungen werden vom jeweils verantwortlichen Trainer im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings (z.B. während der theoretischen Einführung (vor dem Praxistraining!)) genau erläutert. Fragen können dann noch geklärt werden.

 

10.8 Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring GmbH & Co. KG gelten die Regeln der StVO und der StVZO.

 

11. STORNOBEDINGUNGEN

Die Kündigung des Vertrages bzw. die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch eine Kundin bzw. einen Kunden bzw. Teilnehmer/in muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im VSZ Sachsenring. Im Zweifelsfall ist die Kundin/ der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.

 

11.1 STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE TEILNEHMER:INNEN

 

11.2 STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN

 

11.3 Das VSZ Sachsenring kann Fahrsicherheitstrainings absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn:

 

Die Teilnehmenden können in einem solchen Fall bereits bezahlte Kosten für die Veranstaltung zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.

 

11.4 Der Kundin / dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass dem VSZ Sachsenring infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden entstanden sei oder ein wesentlich geringerer als die vereinbarten Stornopauschalen.

 

Soweit die Kundin / der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

 

12. VERSTÖSSE

Den Anweisungen der Sachsenring-Trainerinnen und -Trainer muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Trainerinnen und Trainer können Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten.

 

Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG in diesem Fall KEINE HAFTUNG für aufgetretene Schäden.

 

13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

13.1 Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig.

 

13.2 Rechnungen für GUTSCHEINE sind SOFORT nach Erhalt des Gutscheins fällig, NICHT ERST NACH INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG.

 

13.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € pro Zahlungsaufforderung.

DOWNLOAD der Allg. Geschäfts- & Teilnahmebedingungen für PKW-Fahrsicherheitstrainings

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