Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des
Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring)
für PKW-Fahrsicherheitstrainings


1. Anmeldung

 

 

2. BEGLEITPERSONEN

 

 

3. BEKLEIDUNG

Ihre Bewegungsfreiheit ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen jeder Veranstaltung auf dem Sachsenring. Wählen Sie sportliches, bequemes Outfit und tragen Sie bitte auf keinen Fall Schuhe mit rutschigen Sohlen oder hohenAbsätzen!

Unsere Empfehlung: tragen Sie wasserdichtes Schuhwerk, da während des Sportfahrertrainings öfter kurze gemeinsame Absprachen im Freien stattfinden und manche Trainingspisten bewässert sind. Bringen Sie zur Sicherheit - auch im Frühling und Herbst - eine warme Jacke mit.

 

 

4. ESSEN & TRINKEN

Zu einem richtig schönen Tag gehört auch gutes Essen & Trinken in angenehmer Atmosphäre. In unserem geschmackvoll eingerichteten Restaurant mit Aussenterrasse, das von Beierlein's Hotel & Catering GmbH betrieben wird, finden Sie jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol. Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – die freundlichen Mitarbeiter:innen von Beierleins Team erfüllen gerne Ihre kulinarischen Wünsche.

Die KOSTEN sind im Trainingspreis NICHT enthalten.

 

5. FAHRZEUGE & VORBEREITUNG

5.1   Fahrsicherheitstrainings werden im Idealfall mit eigenen Autos durchgeführt. Das ist vor allem deshalb sinnvoll, weil Sie das beim Fahrsicherheitstraining Erlernte im täglichen Straßenverkehr optimal umsetzen können.
Auf besonderen Wunsch organisieren wir Leihfahrzeuge zu den jeweils aktuellen Preisen.

 

5.2  OPTIMALE VORBEREITUNG IHRES AUTOS für das Fahrsicherheitstraining

 

 

6. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

6.1Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining im Fahrsicherheitszentrum am Sachsenring muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Fahranfänger, die eine bedingte Fahrerlaubnis- ‚Begleitendes Fahren mit 17‘ - haben, müssen die im Führerscheineingetragene Begleitpersonzum Fahrsicherheitstraining mitbringen.

 

6.2  Bei allen Sachsenring-Fahrprogrammen gilt Gurtpflicht!

 

6.3  Den Anweisungen der Trainer:innen des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen können Teilnehmer:innen von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Es besteht KEIN ANSPRUCH auf Rückerstattung bereits bezahlter Kosten (z.B. Hotelkosten, Fahrtkosten, etc.)

 

 

7. TRAININGSANLAGE und TECHNIK

Die praktischen Trainingselemente werden auf bewässerten Gleitpisten gefahren, auf denen ähnliche Straßenverhältnisse herrschen wie auf Schneefahrbahnen. Dadurch verursachen schon niedrige Geschwindigkeiten starke Fahrzeugreaktionen, ohneFahrzeug und Reifen besonders zu belasten.

Die meisten Trainingspisten sind mit Geschwindigkeits-Messanlagen ausgerüstet. Dadurch erkennt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer selbst unmittelbar, wie stark bereits minimaleUnterschiede in der Geschwindigkeit die Fahrzeugreaktionen beeinflussen.

Damit unerwartete Problemsituationen möglichst realistisch und risikoarm nachvollzogen werden können, verfügen einige Trainingspisten über computergesteuerte, plötzlich auftauchende Wasserhindernisse. Diese werden je nach Schwierigkeitsstufe des Trainings variabel eingesetzt und garantieren einen reibungslosen Trainingsablauf.

Während des Praxistrainings sind die Teilnehmer/innen überFunk mit ihrer Trainerin oder ihrem Trainer verbunden. Diese/r gibt situationsspezifische und individuelle Tipps und gestaltet damit den Trainingsablauf interaktiv. Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung werden praxisbezogen und unmittelbar erklärt.

 


8. WETTER

Als Veranstalter können wir Ihnen natürlich keine Schönwetter-Garantie für Ihr Sicherheitstraining auf dem Sachsenring geben.
Schlechtes Wetter ist daher auch KEIN GRUND für die kostenlose Absage oder Umbuchung eines Fahrsicherheitstrainings auf dem Sachsenring!
Wenn aus diesem Grund ein gebuchtes Training kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir die volle Stornogebühr. Evtl. eingelöste Gutscheine verfallen.

Machen die Wetterbedingungen eine rechtzeitige Anreiseunmöglich, berechnen wir für die Umbuchung auf einen anderen Termin bei vorherigem Abschluss des Umbuchungsservice für Fahrsicherheitstrainings einmalig keine Umbuchungsgebühren.

Ohne Abschluss eines Umbuchungsservice wird PRO Person und Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € inkl. MwSt. berechnet.

 

 

9. UMBUCHUNGSSERVICE - NUR für EINZELBUCHER:INNEN von FAHRSICHERHEITSTRAININGS

9.1   Schließt eine Kundin / ein Kunde gleichzeitig mit der Buchung eines Sachsenring-Fahrsicherheitstrainings einen Umbuchungsservice zum Preis von 5,- € inkl. MwSt. ab, so hat sie/er EINMALIG und bis maximal 24 Stunden VOR  der Veranstaltung die Möglichkeit, einen Termin KOSTENFREI umzubuchen.
 

9.2  Der Umbuchungsservice kann nicht im Nachhinein gebucht  werden!
 

9.3   Wird bei Buchung eines FahrsicherheitstrainingsKEIN Umbuchungsservice abgeschlossen, berechnen wir pro Person und Umbuchung sowie Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € inkl. MwSt.

 

 

10. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

... für die PKW-Fahrsicherheitstrainings: Intensivtraining (Basistraining), Aufbautraining, Komplett-Training, Frauentraining, Junge-Fahrer-Training, Mobil & Fit Ü60 und Perfektionstraining  

 

10.1  Für Vollkasko versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining genutzt werden, gilt in jedem Fall die bestehende Versicherung.

 

10.2   NICHT Vollkaskoversicherte Fahrzeuge, welche von der Eigentümerin / dem Eigentümer selbst für das Fahrsicherheitstraining genutzt werden, können FREIWILLIG wie folgt versichert werden:

 

10.3   Für NICHT eigene oder gemietete Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining genutzt werden, kann die unter Punkt 10.2 genannte freiwillige Versicherung NICHT abgeschlossen werden.

 

10.4   Beim PKW-Fahrsicherheitstraining besteht KEIN Versicherungsschutzfür alle nicht serienmäßigen Anbauteile wie z.B. Dachträger, Dachkoffer, Zusatzscheinwerfer, etc.

 

10.5   Es besteht KEIN Versicherungsschutz auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, bei Wechseln zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden.

 

10.6   Während einer Veranstaltung im Gelände des VSZ Sachsenring (z.B. an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schädensind von der Verursacherin / vom Verursacher zu tragen und müssen der/dem verantwortlichen Trainer/in SOFORT, spätestens aber nach dem Ende des Trainings bzw. der Veranstaltung gemeldet werden.

 

10.7   Wenn auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein/e Sachsenring-Trainer/in ein Teilnehmerfahrzeug im Rahmen der Veranstaltung bewegt und dabei ein Schaden entsteht, so haftet weder der Veranstalter noch die Trainerin / der Trainer dafür, außer es ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

 

10.8   Die Versicherungsbedingungen werden vom jeweils verantwortlichen Trainer im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings (vor dem Praxistraining!) genau erläutert. Fragen können dann noch geklärt werden.

 

10.9   Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring GmbH & Co. KG gelten die Regeln der StVO und der StVZO.

 


11. STORNOBEDINGUNGEN

Die Kündigung des Vertrages bzw. die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer SCHRIFTLICH per Post, E-Mail oder Fax zu erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist die Kundin / der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.



11.1  STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE Termine

 

 

11.2  STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN

 

11.3  Das VSZ Sachsenring kann Fahrsicherheitstrainingsabsagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn


Die Teilnehmer:innen können in einem solchen Fall bereits bezahlte Kosten für die Veranstaltung zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.

 

11.4   Der Kundin / dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass dem VSZ Sachsenring infolge der Kündigung oder des Nichterscheinensohne Kündigungkein Schaden entstanden sei oder ein wesentlich geringerer als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

 

12. VERSTÖSSE

Den Anweisungen der Sachsenring-Trainer:innen muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen  können Teilnehmer:innen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Es besteht KEIN Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG in diesem Fall KEINE HAFTUNG für aufgetretene Schäden.

 

 

13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

13.1  GUTSCHEINRECHNUNGEN

13.2 Alle anderen Rechnungen sind nach Erhalt zum angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
 

13.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- €  pro Zahlungsaufforderung.

DOWNLOAD der Allg. Geschäfts- & Teilnahmebedingungen für PKW-Fahrsicherheitstrainings

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