Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des
Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring)
für PKW-Fahrsicherheitstrainings
1. Anmeldung
- Eine vorherige Anmeldung zu Ihrem Fahrsicherheitstraining auf dem Sachsenring ist unbedingt erforderlich, da für einzeln gebuchte Teilnehmer/innen nur fest vereinbarte Veranstaltungstermine für eine begrenzte Teilnehmeranzahl zur Verfügung stehen. Diese fixe Anmeldung können Sie online, per Email, persönlich oder telefonisch vornehmen.
- Aktuelle Termine für Einzelbucher:innen finden Sie auf unserer Website bei den jeweiligen Trainingsarten.
- Termine für GRUPPEN vereinbaren wir gern individuell.
2. BEGLEITPERSONEN
Bei PKW-Fahrsicherheitstrainings auf dem Sachsenring ist MAXIMAL EINE BEGLEITPERSON bzw. BEIFAHRER/IN erlaubt.
Kinder UNTER 12 Jahren dürfen NICHT mitfahren.
- Bringen Sie auf gar keinen Fall Haustiere zu Ihrer Veranstaltung auf dem Sachsenring mit!
3. BEKLEIDUNG
Ihre Bewegungsfreiheit ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen jeder Veranstaltung auf dem Sachsenring. Wählen Sie sportliches, bequemes Outfit und tragen Sie bitte auf keinen Fall Schuhe mit rutschigen Sohlen oder hohenAbsätzen!
Unsere Empfehlung: tragen Sie wasserdichtes Schuhwerk, da während des Sportfahrertrainings öfter kurze gemeinsame Absprachen im Freien stattfinden und manche Trainingspisten bewässert sind. Bringen Sie zur Sicherheit - auch im Frühling und Herbst - eine warme Jacke mit.
4. ESSEN & TRINKEN
Zu einem richtig schönen Tag gehört auch gutes Essen & Trinken in angenehmer Atmosphäre. In unserem geschmackvoll eingerichteten Restaurant mit Aussenterrasse, das von Beierlein's Hotel & Catering GmbH betrieben wird, finden Sie jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol. Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – die freundlichen Mitarbeiter:innen von Beierleins Team erfüllen gerne Ihre kulinarischen Wünsche.
Die KOSTEN sind im Trainingspreis NICHT enthalten.
5. FAHRZEUGE & VORBEREITUNG
5.1 Fahrsicherheitstrainings werden im Idealfall mit eigenen Autos durchgeführt. Das ist vor allem deshalb sinnvoll, weil Sie das beim Fahrsicherheitstraining Erlernte im täglichen Straßenverkehr optimal umsetzen können.
Auf besonderen Wunsch organisieren wir Leihfahrzeuge zu den jeweils aktuellen Preisen.
5.2 OPTIMALE VORBEREITUNG IHRES AUTOS für das Fahrsicherheitstraining
- MOTORÖL: der Ölstand sollte zwischen MAX und MIN liegen.
- TREIBSTOFF: der Tank sollte mindestens halbvoll sein, damit Sie keine zeitraubende Tankpause einlegen müssen.
- INNENRAUM: bittealle nicht befestigten Gegenstände entfernen! Sonst riskieren Sie, dass diese beim Bremsen oder Kurven fahren zu gefährlichen Geschossen werden. Das sollten Sie auch im täglichen Straßenverkehr bedenken.
- KOFFERRAUM: bitte alle harten und schweren Gegenstände entfernen. Nicht verzurrte Reservekanister, Aktenkoffer, o.ä. verursachen störende Geräusche und können auch Beulen in die Kofferraumwände schlagen!
- REIFEN: Bei winterlichen Bedingungen müssen die zum Sicherheitstraining eingesetzten Fahrzeugeunbedingt mit Winterreifen ausgerüstet sein.
6. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
6.1Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining im Fahrsicherheitszentrum am Sachsenring muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Fahranfänger, die eine bedingte Fahrerlaubnis- ‚Begleitendes Fahren mit 17‘ - haben, müssen die im Führerscheineingetragene Begleitpersonzum Fahrsicherheitstraining mitbringen.
6.2 Bei allen Sachsenring-Fahrprogrammen gilt Gurtpflicht!
6.3 Den Anweisungen der Trainer:innen des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen können Teilnehmer:innen von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Es besteht KEIN ANSPRUCH auf Rückerstattung bereits bezahlter Kosten (z.B. Hotelkosten, Fahrtkosten, etc.)
7. TRAININGSANLAGE und TECHNIK
Die praktischen Trainingselemente werden auf bewässerten Gleitpisten gefahren, auf denen ähnliche Straßenverhältnisse herrschen wie auf Schneefahrbahnen. Dadurch verursachen schon niedrige Geschwindigkeiten starke Fahrzeugreaktionen, ohneFahrzeug und Reifen besonders zu belasten.
Die meisten Trainingspisten sind mit Geschwindigkeits-Messanlagen ausgerüstet. Dadurch erkennt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer selbst unmittelbar, wie stark bereits minimaleUnterschiede in der Geschwindigkeit die Fahrzeugreaktionen beeinflussen.
Damit unerwartete Problemsituationen möglichst realistisch und risikoarm nachvollzogen werden können, verfügen einige Trainingspisten über computergesteuerte, plötzlich auftauchende Wasserhindernisse. Diese werden je nach Schwierigkeitsstufe des Trainings variabel eingesetzt und garantieren einen reibungslosen Trainingsablauf.
Während des Praxistrainings sind die Teilnehmer/innen überFunk mit ihrer Trainerin oder ihrem Trainer verbunden. Diese/r gibt situationsspezifische und individuelle Tipps und gestaltet damit den Trainingsablauf interaktiv. Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung werden praxisbezogen und unmittelbar erklärt.
8. WETTER
Als Veranstalter können wir Ihnen natürlich keine Schönwetter-Garantie für Ihr Sicherheitstraining auf dem Sachsenring geben.
Schlechtes Wetter ist daher auch KEIN GRUND für die kostenlose Absage oder Umbuchung eines Fahrsicherheitstrainings auf dem Sachsenring!
Wenn aus diesem Grund ein gebuchtes Training kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir die volle Stornogebühr. Evtl. eingelöste Gutscheine verfallen.
Machen die Wetterbedingungen eine rechtzeitige Anreiseunmöglich, berechnen wir für die Umbuchung auf einen anderen Termin bei vorherigem Abschluss des Umbuchungsservice für Fahrsicherheitstrainings einmalig keine Umbuchungsgebühren.
Ohne Abschluss eines Umbuchungsservice wird PRO Person und Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € inkl. MwSt. berechnet.
9. UMBUCHUNGSSERVICE - NUR für EINZELBUCHER:INNEN von FAHRSICHERHEITSTRAININGS
9.1 Schließt eine Kundin / ein Kunde gleichzeitig mit der Buchung eines Sachsenring-Fahrsicherheitstrainings einen Umbuchungsservice zum Preis von 5,- € inkl. MwSt. ab, so hat sie/er EINMALIG und bis maximal 24 Stunden VOR der Veranstaltung die Möglichkeit, einen Termin KOSTENFREI umzubuchen.
9.2 Der Umbuchungsservice kann nicht im Nachhinein gebucht werden!
9.3 Wird bei Buchung eines FahrsicherheitstrainingsKEIN Umbuchungsservice abgeschlossen, berechnen wir pro Person und Umbuchung sowie Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € inkl. MwSt.
10. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
... für die PKW-Fahrsicherheitstrainings: Intensivtraining (Basistraining), Aufbautraining, Komplett-Training, Frauentraining, Junge-Fahrer-Training, Mobil & Fit Ü60 und Perfektionstraining
10.1 Für Vollkasko versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining genutzt werden, gilt in jedem Fall die bestehende Versicherung.
10.2 NICHT Vollkaskoversicherte Fahrzeuge, welche von der Eigentümerin / dem Eigentümer selbst für das Fahrsicherheitstraining genutzt werden, können FREIWILLIG wie folgt versichert werden:
- PKW: Höchstentschädigung: 25.000,- € Betrag pro Fahrzeug: 10,00 €* inkl. Versicherungssteuer
- PKW: Höchstentschädigung: 50.000,- € Betrag pro Fahrzeug: 15,00 €* inkl. Versicherungssteuer
- Transporter bis 1t Nutzlast: Höchstentschädigung: 50.000,- € Betrag pro Fahrzeug: 16,15 €*
- DieSelbstbeteiligung im Schadensfall beträgt: pro PKW: 500,- € und pro Transporter: 1.000,- €
- Die Beträge gelten jeweils pro Tag und müssen am Tag des Fahrsicherheitstrainings vor Ort und VOR Beginn des Trainings geleistet werden. Die Selbstbeteiligungs-Regelung bleibt davon unberührt.
10.3 Für NICHT eigene oder gemietete Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining genutzt werden, kann die unter Punkt 10.2 genannte freiwillige Versicherung NICHT abgeschlossen werden.
10.4 Beim PKW-Fahrsicherheitstraining besteht KEIN Versicherungsschutzfür alle nicht serienmäßigen Anbauteile wie z.B. Dachträger, Dachkoffer, Zusatzscheinwerfer, etc.
10.5 Es besteht KEIN Versicherungsschutz auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, bei Wechseln zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden.
10.6 Während einer Veranstaltung im Gelände des VSZ Sachsenring (z.B. an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schädensind von der Verursacherin / vom Verursacher zu tragen und müssen der/dem verantwortlichen Trainer/in SOFORT, spätestens aber nach dem Ende des Trainings bzw. der Veranstaltung gemeldet werden.
10.7 Wenn auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein/e Sachsenring-Trainer/in ein Teilnehmerfahrzeug im Rahmen der Veranstaltung bewegt und dabei ein Schaden entsteht, so haftet weder der Veranstalter noch die Trainerin / der Trainer dafür, außer es ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
10.8 Die Versicherungsbedingungen werden vom jeweils verantwortlichen Trainer im Rahmen des Fahrsicherheitstrainings (vor dem Praxistraining!) genau erläutert. Fragen können dann noch geklärt werden.
10.9 Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring GmbH & Co. KG gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
11. STORNOBEDINGUNGEN
Die Kündigung des Vertrages bzw. die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer SCHRIFTLICH per Post, E-Mail oder Fax zu erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist die Kundin / der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
11.1 STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE Termine
- Bei Stornierung eines gebuchten Termins durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Buchung bzw. Bestellung berechnen wir KEINE Stornogebühr.
- Bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir keine Stornogebühr.
- Ab dem 29. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 40% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- Ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 80% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- Bei Nichtteilnahme OHNE Absage berechnen wir 100% des Trainingspreises als Stornogebühr, es sei denn, die Kundin /der Kunde legt ein gültiges ärztliches Attest vor.
11.2 STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN
- Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Buchung wird KEINE Stornogebühr fällig.
- bis zu 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin berechnen wir der Kundin / dem Kunden 20% des vereinbarten Bruttopreises.
- Zwischen8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 35% des vereinbarten Bruttopreise
- Zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 50 % d. vereinbarten Bruttopreises
- Zwischen 90 und 30 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 75 % des vereinbarten Bruttopreises
- Ab dem 29. Tag vor dem gebuchten Veranstaltungstermin berechnen wir der Kundin / dem Kunden 90%des vereinbarten Bruttopreises.
- Erscheint die Kundin /der Kunde OHNE Absage nicht zum vereinbarten Termin, OHNEden Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet sie/er dem VSZ Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis.
11.3 Das VSZ Sachsenring kann Fahrsicherheitstrainingsabsagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn
- Zu wenig Teilnehmer/innen angemeldet sind
- die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer:innen oder der benutzten Fahrzeuge zulassen oder
- technische Gründe einen reibungslosen Ablauf unmöglich machen.
Die Teilnehmer:innen können in einem solchen Fall bereits bezahlte Kosten für die Veranstaltung zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.
11.4 Der Kundin / dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass dem VSZ Sachsenring infolge der Kündigung oder des Nichterscheinensohne Kündigungkein Schaden entstanden sei oder ein wesentlich geringerer als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
12. VERSTÖSSE
Den Anweisungen der Sachsenring-Trainer:innen muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen können Teilnehmer:innen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Es besteht KEIN Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG in diesem Fall KEINE HAFTUNG für aufgetretene Schäden.
13. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
13.1 GUTSCHEINRECHNUNGEN
- Wenn Sie telefonisch oder per Email einen Sachsenring-Gutschein bestellen, erhalten Sie eine Rechnung, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig ist.
- Auf der Sachsenring-Homepage bestellte Gutscheine können mit Kreditkarte, per Bankeinzug oder über PayPal bezahlt werden.
- Persönlich im Fahrsicherheitszentrum Sachsenring gekaufte Gutscheine können vor Ort in bar, mit EC-Karte oder per Kreditkartebezahlt werden.
13.2 Alle anderen Rechnungen sind nach Erhalt zum angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
13.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € pro Zahlungsaufforderung.
DOWNLOAD der Allg. Geschäfts- & Teilnahmebedingungen für PKW-Fahrsicherheitstrainings