ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für MOTORRAD-Fahrsicherheitstrainings

1. ANMELDUNG

Melden Sie sich bitte unbedingt PERSÖNLICH, TELEFONISCH oder per E-MAIL zu Ihrem Sachsenring-Motorradtraining an, da wir EINZELN GEBUCHTEN TEILNEHMERINNEN UND TEILNEHMERN NUR fest vereinbarte Veranstaltungstermine mit begrenzter Teilnehmerzahl anbieten.

AKTUELLE TERMINE für Einzelbuchende
finden Sie im Internet bei den jeweiligen Programmen unter:
https://www.sachsenring.de/fahrsicherheitstraining/motorrad-fahrsicherheitsprogramme/

Termine für GRUPPEN vereinbaren wir gerne individuell mit Ihnen.

 

2. BEGLEITPERSONEN

 

 

3. BEKLEIDUNG

Richtige Bekleidung ist bei allen Motorradtrainings eine ganz wichtige Voraussetzung für die eigene Sicherheit und maximalen Fahrspaß.

Unsere Empfehlung für alle Teilnehmenden an Sachsenring-Motorradtrainings:

Tragen Sie aus Sicherheitsgründen komplette Motorradbekleidung, bestehend aus Lederkombi und -Stiefeln!

Zur MINDESTAUSSTATTUNG für Motorrad-Sicherheitstrainings auf dem Sachsenring gehört eine Motorrad-Textil-Sicherheitsjacke mit Protektoren, eine feste lange Hose mit Protektoren und Knöchel hohes Schuhwerk.

 

4. ESSEN & TRINKEN

Zu einem richtig schönen Tag gehört auch leckeres Essen und Trinken in angenehmer Atmosphäre. In unserem modernen Restaurant, welches von Beierlein's Hotel & Catering GmbH betrieben wird, finden Sie jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol.

Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – die freundlichen Mitarbeiter:innen von Beierleins Team erfüllen gerne Ihre kulinarischen Wünsche.

Die Verpflegungskosten sind im Trainingspreis NICHT ENTHALTEN.

 

5. FAHRZEUGE UND VORBEREITUNG

Motorrad-Fahrsicherheitstrainings werden auf dem Sachsenring AUSSCHLIESSLICH mit EIGENEN Motorrädern durchgeführt. Nur dann können Sie das Erlernte im täglichen Straßenverkehr wirklich optimal umsetzen.

OPTIMALE VORBEREITUNG Ihres Motorrads für das Fahrsicherheitstraining auf dem Sachsenring:

 

 

6. SCHLECHTES WETTER

Als Veranstalter können wir Ihnen keine Schönwetter-Garantie für Ihr Motorradtraining auf dem Sachsenring geben. Schlechtes Wetter ist daher auch KEIN GRUND für eine kostenlose Absage oder Umbuchung eines Fahrsicherheitstrainings auf dem Sachsenring!

Wenn aus diesem Grund ein gebuchtes Training kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir der Teilnehmerin /dem Teilnehmer die komplette Trainingsgebühr.

Machen Wetterbedingungen eine rechtzeitige Anreise unmöglich, berechnen wir für die Umbuchung auf einen anderen Termin BEI VORHERIGEM ABSCHLUSS DES UMBUCHUNGSSERVICE für Fahrsicherheitstrainings einmalig KEINE Umbuchungsgebühren.

Ohne Abschluss eines Umbuchungsservice wird PRO Person und Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € inkl. MwSt. berechnet.

Denken Sie bitte in jedem Fall an die passende Wetterschutz-Bekleidung!

 

7. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

 

 

8. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für Motorrad-Fahrsicherheitstrainings

Motorrad-Basis-und Basis PLUS Trainings, Motorrad-Aufbautrainings, Motorrad-Komplett-Trainings, Sicherheitstrainings mit Ausfahrt und Reise-Enduro-Trainings

 

8.1 Die Teilnahme an Motorrad-Fahrprogrammen auf dem Sachsenring erfolgt auf eigenes Risiko, das bedeutet: unter Haftungsverzicht. Den vollständigen Text des Sachsenring-Haftungsverzichts finden Sie auf Seite 5 im verlinkten PDF am Ende dieser Seite.

8.2 Es besteht KEIN Versicherungsschutz seitens des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring. Auch Schäden an Motorrädern werden von unserer Versicherung NICHT übernommen.

8.3 Werden im Rahmen eines Trainings KTM-Freeride Maschinen vom Sachsenring genutzt, wird den Teilnehmer/innen im Schadensfall ein Selbstbehalt pro beschädigte Maschine von 500,- Euro berechnet.

 

9. STORNOBEDINGUNGEN

Die Kündigung des Vertrages bzw. die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch eine Kundin bzw. einen Kunden bzw. Teilnehmer/in muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im VSZ Sachsenring. Im Zweifelsfall ist die Kundin/ der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.

9.1 STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE TEILNEHMER:INNEN


9.2 STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN


9.3 Das VSZ Sachsenring kann Motorradtrainings ABSAGEN, ABBRECHEN ODER AUF EINEN ANDEREN ZEITPUNKT VERLEGEN wenn:

 

Die Teilnehmer können in einem solchen Fall bereits bezahlte Kosten für die Veranstaltung zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.


9.4 Der Kundin / dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass dem VSZ Sachsenring infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden entstanden sei oder ein wesentlich geringerer als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

 

10. UMBUCHUNGSSERVICE
ACHTUNG! NUR FÜR EINZELN GEBUCHTE TEILNEHMER:INNEN

10.1 Schließt eine Kundin oder ein Kunde GLEICHZEITIG MIT DER BUCHUNG eines Motorrad-Fahrsicherheitstrainings auf dem Sachsenring einen Umbuchungsservice zum Preis von 10,- € inkl. MwSt. ab, so hat er EINMALIG und bis MAXIMAL 24 STUNDEN VOR der Veranstaltung die Möglichkeit, einen Termin KOSTENFREI umzubuchen.


10.2 Der Umbuchungsservice kann NICHT im Nachhinein gebucht werden!


10.3 Wird bei Buchung eines Fahrsicherheitstrainings KEIN Umbuchungsservice abgeschlossen, berechnen wir pro Person und Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € inkl. MwSt.

 

11. VERSTÖSSE

11.1 Den Anweisungen der Sachsenring-Trainer muss Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen können Teilnehmer/innen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.


11.2 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten. Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG in diesem Fall KEINE HAFTUNG für aufgetretene Schäden.

 

12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

12.1 ALLE Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig.


12.2 Rechnungen für GUTSCHEINE sind SOFORT nach Erhalt des Gutscheins zur Zahlung fällig, NICHT ERST NACH INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG.


12.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine BEARBEITUNGSGEBÜHR von 6,- € je Zahlungsaufforderung.

DOWNLOAD der Allg. Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Motorrad-Fahrsicherheitstrainings

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