Allgemeine GESCHÄFTS- und TEILNAHMEBEDINGUNGEN des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für Teilnehmer/innen an Motorrad-SPORTFAHRERTRAININGS
1. ANMELDUNG
Zur fixen Buchung Ihres Trainings ist vorab eine verbindliche Anmeldung notwendig, da wir für Einzelteilnehmer nur fest vereinbarte Veranstaltungstermine mit begrenzter Teilnehmerzahl anbieten.
Ihre Buchung können Sie online, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vornehmen.
AKTUELLE TERMINE für Einzelbucher:innen finden Sie auf unserer Website unter: www.sachsenring.de im Menü Sportfahrertraining. Klicken Sie bei den einzelnen Trainingsprogrammen auf den Button „Einzelbuchung“.
Termine und Preise für GRUPPEN vereinbaren wir gerne individuell mit Ihnen.
2. BEGLEITPERSONEN
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Motorrad-Sportfahrprogrammen auf dem Sachsenring dürfen MAXIMAL EINE Begleitperson zum Training mitbringen; diese kann während des Trainings NICHT mitfahren.
3. BEKLEIDUNG
Richtige Bekleidung ist bei allen Sachsenring-Motorradtrainings eine ganzwesentliche Voraussetzung für die eigene Sicherheit und maximalen Fahrspaß.
An Motorrad-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring können Sie nur mit kompletter Motorradbekleidung teilnehmen, welche aus Lederkombi oder Motorrad-Sicherheitsbekleidung mit Protektoren, Lederstiefeln, Handschuhen und Helm besteht!
4. ESSEN & TRINKEN
Zu einem richtig schönen Tag gehört auch gutes Essen & Trinken in angenehmer Atmosphäre.
In Beierleins Restaurant auf dem Sachsenring finden Sie jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol.
Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – das freundliche Team der Beierleins Hotel & Catering GmbH erfüllt gerne Ihre kulinarischen Wünsche.
Die KOSTEN für Speisen und Getränke sind im Veranstaltungspreis NICHT enthalten.
5. SCHLECHTES WETTER
Als Veranstalter können wir Ihnen keine Schönwetter-Garantie für Ihr Motorradtraining auf dem Sachsenring geben. Schlechtes Wetter ist daher auch KEIN GRUND für eine kostenlose Absage oder Umbuchung eines Fahrsicherheits- oderSportfahrertrainings auf dem Sachsenring!
Wenn aus diesem Grund ein gebuchtes Training kurzfristig abgesagt wird, berechnen wir dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin die komplette Trainingsgebühr.
6. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
- Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an einem Fahrertraining auf dem Sachsenring muss einen gültigen Führerschein besitzen.
- Teilnehmer/innen nutzen bei ALLEN Sachsenring-Motorrad-Fahrsicherheits- und Sportfahrertrainings EIGENE Motorräder, die unbedingt den Sachsenring-Lärmschutzbestimmungen entsprechen müssen (siehe Pkt. 7)
7. LÄRMSCHUTZBEDINGUNGEN für Sachsenring-Motorradtrainings
Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen NUR MOTORRÄDER MIT SERIENAUSPUFF des jeweiligen Herstellers zugelassen. SPORTAUSPUFFANLAGEN mit ABE, ZUBEHÖRAUSPUFFANLAGEN mit ABE und SONDERMODELLE, die mit Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind, müssen auf den jeweiligen SERIENAUSPUFF dieser Modelle ZURÜCK GERÜSTET werden.
Mit SERIENAUSPUFF ist gemeint: die Abgasanlage vom Krümmer/Sammler bis zum Endschalldämpfer inklusive des Katalysators muss IM ORIGINAL MONTIERT sein!
Alle auf dem Sachsenring fahrenden Motorräder müssen mit SERIENMÄSSIGER AIRBOX UND LUFTFILTER ausgestattet sein. Teilnehmer, die aufgrund einer nicht zugelassenen Auspuffanlage, wegen technischem Defekt oder einer ausgebrannten Auspuffanlage auffallen, werden mit der Schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
7.1 Da manche Motorräder TROTZ Serienabgasanlage ZU LAUT sind, ist es ZWINGENDERFORDERLICH, diese Motorräder für den Rennstreckenbetrieb so umzurüsten, dass die geforderten Schallgrenzwerte auf dem Sachsenring eingehalten werden. Für diese Motorradmodelle stellt der Sachsenring KOSTENLOS Endschalldämpfer bzw. schallreduzierende Endstückezur Verfügung.
VORAUSSETZUNG dafür ist, dass die SERIENMÄSSIGEABGASANLAGE vom KRÜMMER/SAMMLER bis zum ORIGINALENENDSCHALLDÄMPFERinklusive des KATALYSATORS vorhanden ist.
Defekte Anlagen müssen in jedem Fall an einen Verantwortlichen des FSZ Sachsenring zurückgegeben werden!
Bei Rückgabe von defekten Anlagen (z.B. durch Sturz) oder bei Verlust (Mitnahme durch den/die Nutzer/in)werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- Rohrkrümmling (zum Aufstecken auf bestehende Serienanlage): 100,- € / Stk. inkl. MwSt.
- Defekte Anlage (z.B. durch Sturz): 500,- € / Stk. inkl. MwSt.
- Bei Mitnahme einer defekten oder neuen Anlage stellen wir dem Kunden die Kosten der Anlage in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung!
7.2 Bei allen Motorrad-RENNSTRECKENTRAININGS (NICHT bei Kurven-Schräglagentrainings) muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Vorabend oder am Morgen der Veranstaltung muss im vorgegebenen Zeitfenster ihr / sein Motorrad bei den Verantwortlichen des FSZ Sachsenring zurschalltechnischen Zulassung vorstellen.
• ZEITFENSTER schalltechnische Zulassung bei Motorad-Rennstreckenrainings:
- am Vorabend der Veranstaltungs, wochentags: zw. 18:00 - 20:30 Uhr
- am Vorabend der Veranstaltung, sonn- und feiertags: 17 - 20 Uhr
- Am Morgen des 1. Veranstaltungstags von 7 - 9 Uhr
- am 2 Veranstaltungstag nach Absprache
• ORT der schalltechnische Zulassung: Box 1 oder Durchfahrtsbox der Veranstaltung
Jedes Motorrad wird nach der schalltechnischen Kontrolle durch die Mitarbeiter des VSZ Sachsenring gekennzeichnet. Nur mit schalltechnischer Zulassung jedes Motorrads - mit oder ohne notwendigem Umbau – ist eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich.
8. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ALLE Motorradtrainings auf dem Sachsenring finden auf eigenes Risiko - also unter HAFTUNGSVERZICHT – statt.
Seitens des VSZ Sachsenring besteht KEIN Versicherungsschutz. Auch Schäden an Motorrädern werden NICHT von der Versicherung des FSZ Sachsenring übernommen.
9. STORNOBEDINGUNGEN
Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
9.1 STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE TEILNEHMER/INNEN
- bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir keine Stornogebühr.
- ab dem 29. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 40% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- ab dem10. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 80% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- Bei Nichtteilnahmeohne Absage berechnen wir 100% des Trainingspreises als Stornogebühr, es sei denn, der Kunde/die Kundin legt ein gültiges ärztliches Attest vor.
9.2 STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN
- Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Buchung wirdKEINE Stornogebühr fällig.
- bis zu9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin berechnen wir dem Kunden 20% des vereinbarten Bruttopreises.
- Zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin berechnen wir35% d. vereinbarten Bruttopreises
- Zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 50 %
- Zwischen 90 und 30 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 75 %
- Ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin berechnen wir dem Kunden 90% des vereinbarten Bruttopreises.
- Erscheint der Kunde/die Kundin OHNE Absage nicht zum vereinbarten Termin, OHNE den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem VSZ Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis.
9.3 Das VSZ Sachsenring kann Motorradtrainings absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn
- weniger als die vorgesehenen Teilnehmer in der Gruppe angemeldet sind
- die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge zulassen oder
- technische Gründe einen reibungslosen Ablauf unmöglich machen.
Die Teilnehmer/innen können in einem solchen Fall bereits bezahlte Kosten für das Fahrsicherheitstraining zurück verlangen oder einen Ersatztermin wählen.
9.4 Dem/der Kunden/in bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Fahrsicherheitszentrum Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
9.5 In Ausnahmefällen können GUTSCHEINE storniert werden, jedoch NUR vom Käufer/von der Käuferin. In diesem Fall wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags erhoben.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
10.1 GUTSCHEINRECHNUNGEN
- Wenn Sie telefonisch oder per Email einen Sachsenring-Gutschein bestellen, erhalten Sie eine Rechnung, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig ist.
- Auf derSachsenring-Homepage bestellte Gutscheine können mit Kreditkarte, per Bankeinzug oder über PayPal bezahlt werden.
- Persönlich im Fahrsicherheitszentrum Sachsenring gekaufte Gutscheine können vor Ort in bar, mit EC-Karte oder per Kreditkartebezahlt werden.
10.2 RECHNUNGEN, DIE KEINE GUTSCHEINE BETREFFEN
Alle Rechnungen, die keine Gutscheine betreffen, sind nach Erhalt zum angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig.
10.3 ZAHLUNGSVERZUG
Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € je Zahlungsaufforderung.