Allgemeine Geschäfts- & Teinahmebedingungen des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für PKW-Sportfahrertrainings

1. ANMELDUNG

Eine persönliche, telefonische, per E-Mail gesendete oder online über unsere Website getätigte Anmeldung zu Ihrem Sportfahrertraining auf dem Sachsenring ist unbedingt erforderlich, da für Einzelteilnehmer nur fest vereinbarte Veranstaltungstermine für eine begrenzteTeilnehmeranzahl zur Verfügung stehen.

Aktuelle Termine für einzeln gebuchte Personen finden Sie im Internet unter www.sachsenring.de/Sportfahrertraining bei den verschiedenen Trainingstypen.


Termine für Gruppen vereinbaren wir gern persönlich.

 

2. FAHRER:INNEN UND BEGLEITPERSONEN

3. BEKLEIDUNG

Ihre Bewegungsfreiheit ist ein wichtiger Wohlfühl-Faktor für jede Veranstaltung auf dem Sachsenring. Wählen Sie daher sportliches, bequemes Outfit und tragen Sie bitte auf keinen Fall Schuhe mit rutschigen Sohlen oder hohenAbsätzen!
Wir empfehlen Ihnen wasserdichtes Schuhwerk, da während des Sportfahrertrainings öfter kurze gemeinsame Absprachen im Freien stattfinden und manche Trainingspisten bewässert sind. Bringen Sie zur Sicherheit - auch im Frühling und Herbst - eine warme Jacke mit.


4. ESSEN & TRINKEN

Zu einem richtig schönen Tag gehört auch leckeres Essen und Trinken in angenehmer Atmosphäre. In unserem modernen und gemütlichen Restaurant, das von Beierleins Hotel & Catering GmbH betrieben wird, finden Sie jederzeit Ihren angenehmen Ruhepol. Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – das freundliche Beierleins-Team erfüllt gerne Ihre kulinarischen Wünsche.
Die Verpflegungskosten sind im TrainingspreisNICHT ENTHALTEN.


5. TEILNAHME- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

5.1  Die Teilnahme an allen PKW-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring erfolgt auf eigenes Risiko, das bedeutet unter Haftungsverzicht. Diesen finden Sie in den Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen am Ende dieses Textes als Download.
Jede Kundin und jeder Kunde erhält den Haftungsverzicht VOR Beginn der Veranstaltung zur Kenntnis und Unterschrift.


5.2  Aufgrund der anspruchsvollen Programme der Sachsenring-Sportfahrertrainings ist bei den meisten die Teilnahme an einem zuvor absolvierten Fahrtraining als Voraussetzung angegeben. Genaueres finden Sie bei den einzelnen Programmen.
 

5.3  Bei allen PKW-Fahrsicherheits- und Sportahrertrainings auf dem Sachsenring besteht Gurtpflicht!
 

5.4  Helmpflicht besteht bei den PKW-Sportfahrprogrammen Drifttrackdays, Perfektionsdrifttrainings und Trackdaysbeim Programmpunkt "Freies Driften" und beim Rennstreckentraining beim "Freien Fahren".

Beim Drifttraining auf dem Sachsenring besteht keine Helmpflicht.
 

5.5  Während einer Veranstaltung auf dem Sachsenring-Gelände (an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Trainer sofort, spätestens jedoch am selben Tag nach dem Ende des Trainings bekanntgegeben werden.
 

5.6  Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenring gelten die Regeln von StVO und  StVZO.

 

 

6. FAHRZEUGE

6.1 WELCHE FAHRZEUGE KÖNNEN SIE BEI DEN VERSCHIEDENEN SPORTFAHRERTRAININGS NUTZEN?

 

6.2  REIFEN


6.3 SACHSENRING-MIETFAHRZEUGE und SELBSTBEHALTE (SB) im SCHADENSFALL:


6.4 Auf dem gesamten Gelände des VSZ Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.

7. LÄRMSCHUTZBEDINGUNGEN für Automobile

7.1Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen LärmschutzbestimmungenNUR Automobile zugelassen, die mitSERIENMÄSSIGER AUSPUFFANLAGE UND SERIENMÄSSIGEM ANSAUGTRAKT ausgerüstet sind.
Die Spitzenwerte der Fahrzeuge werden durch Vorbeifahrt-Messmethode in einem Abstand von 15 Metern ermittelt.
Teilnehmer, die mit ihren Fahrzeugen wegen Lärm auffallen, werden mit der schwarzen Flagge aufgefordert, die StreckeSOFORTzuverlassen und sich beim Veranstalter zu melden.
Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.

   
7.2Fahrzeuge der Marke Porsche vom Typ GT3 / GT3 RS aus den Serien 997, 991 und 992 sowie Cayman GT4 können auf dem Sachsenring NUR mit KOSTENFREI zur Verfügung gestellten ZUSATZSCHALLDÄMPFERN an den Sportfahrprogrammen teilnehmen. Montage und Demontage erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des VSZ Sachsenring.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die genannten Fahrzeuge OHNE zusätzlichen Endschalldämpfer das Lärmlimit am Sachsenring überschreiten.
Aus diesem Grund ist bei den genannten Fahrzeugen die Montage der Zusatzschalldämpfer eine Voraussetzung für die Teilnahme!


7.3 Aufgrund der behördlichen Lärmschutzbestimmungen sind auf dem Rundkursdes Sachsenrings MAXIMAL 15 AUTOS GLEICHZEITIG zugelassen. Die tatsächliche PKW-Anzahl hängt von den jeweils aktuellen Lärmwerten ab und ist im Vorfeld mit den Verantwortlichen des VSZ Sachsenring abzustimmen.

Bei Nichtbefolgen der Anweisungen (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.

 

8. TERMINVERSCHIEBUNGEN

Das VSZ Sachsenring oder ein Sachsenring-Trainer kann ein PKW-Sportfahrertraining absagen, abbrechen, oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn:

 

9. STORNOBEDINGUNGEN

Kündigungen von Verträgen durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer müssen schriftlichper Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im VSZ Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kundefür den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.


9.1  STORNOFRISTEN für EINZELN GEBUCHTE TEILNEHMER/INNEN

Bei Stornierung eines Termins

 

9.2 STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN

 

9.3  Schlechtes Wetter am Veranstaltungstag ist in keinem Fall ein Grund für eine Absage oder Verschiebung eines Sportfahrertrainings. Wenn eine Kunden/ein Kunde aus diesem Grund eine gebuchte Veranstaltung kurzfristig absagt, berechnen wir die vollen Stornogebühren, evtl. eingelöste Gutscheine verfallen.
Machen Wetterbedingungen eine rechtzeitige Anreise unmöglich, berechnen wir für die Umbuchung auf einen anderen Termin Umbuchungsgebühren von 20,- €.

9.4 Der Kundin / dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem VSZ Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
 

9.5 In Ausnahmefällen können GUTSCHEINE für Veranstaltungen im VSZ Sachsenring storniert werden, jedoch von der Käuferin bzw. vom Käufer. In diesem Fall wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% vom Gutscheinpreis berechnet.

 

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

10.1  GUTSCHEINRECHNUNGEN

 

10.2  Alle anderen Rechnungen sind nach Erhalt zum angegebenen Zahlungszielohne Abzug fällig.

 

10.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Mahngebühr von 6,- Euro je Zahlungsaufforderung.

DOWNLOAD der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für PKW-SPORTFAHRERTRAININGS

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