ALLGEMEINE GESCHÄFTS- & TEILNAHMEBEDINGUNGEN des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co. KG (VSZ Sachsenring) für Motorrad-SPORTFAHRERTRAININGS
1. ANMELDUNG
Zur fixen Buchung Ihres Trainings ist vorab eine verbindliche Anmeldung notwendig, da wir für Einzelteilnehmer nur fest vereinbarte Veranstaltungstermine mit begrenzter Teilnehmerzahl anbieten. Ihre Buchung können Sie online, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vornehmen.
Aktuelle TERMINE für EINZELN BUCHENDE TEILNEHMER finden Sie im Internet unter www.sachsenring.de im Menü Sportfahrertrainings bei den jeweiligen Programmen.
Termine und Preise für GRUPPEN vereinbaren wir gerne individuell mit Ihnen.
2. BEGLEITPERSONEN
Im Idealfall absolvieren Sie Ihr Motorrad-Sportfahrertraining auf dem Sachsenring alleine. Bringen Sie jedoch maximal eine Begleitperson mit; diese kann während des Trainings nicht selbst fahren oder mitfahren.
3. BEKLEIDUNG
Richtige Bekleidung ist bei allen Sachsenring-Motorradtrainings eine ganz wesentliche Voraussetzung für die eigene Sicherheit und maximalen Fahrspaß. An Motorrad-Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring können Sie nur mit kompletter Motorrad-Sicherheitsausstattung teilnehmen, bestehend aus:
- Lederkombi & -Stiefeln oder
- Textil-Sicherheitsjacke und -Hose (beides mit Protektoren) und Lederstiefeln.
4. ESSEN & TRINKEN
Zu einem richtig schönen Tag gehört auch gutes Essen & Trinken in angenehmer Atmosphäre.
In Beierleins Restaurant auf dem Sachsenring finden Sie jederzeit Ihren gemütlichen Ruhepol. Ob zum Frühstück, zum Mittagessen oder zum Nachmittagskaffee – das freundliche Team der Beierleins Hotel & Catering GmbH erfüllt gerne Ihre kulinarischen Wünsche.
Die KOSTEN für Speisen und Getränke sind im Trainingspreis NICHT enthalten.
5. SCHLECHTES WETTER
Als Veranstalter können wir Ihnen natürlich keine Schönwetter-Garantie für Ihr Motorradtraining auf dem Sachsenring geben.
Schlechtes Wetter ist daher auch KEIN GRUND für eine kostenlose Absage oder Umbuchung eines Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring! Sollte eine Kundin / ein Kunde ein gebuchtes Training kurzfristig absagen, berechnen wir die komplette Trainingsgebühr.
6. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
6.1 Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an einem Motorrad-Sportfahrertraining auf dem Sachsenring muss einen gültigen Motorrad-Führerschein besitzen.
6.2 Alle Teilnehmer: innen an Sachsenring-Motorradtrainings nutzen EIGENE MOTORRÄDER, die unbedingt die Sachsenring-LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN erfüllen müssen (siehe Pkt. 7).
7. ZUGELASSENE MOTORRÄDER – LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN
Auf dem Sachsenring sind aus behördlich vorgeschriebenen LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN NUR Motorräder mit SERIENAUSPUFF des jeweiligen Herstellers zugelassen. SPORTAUSPUFFANLAGEN mit ABE, ZUBEHÖRAUSPUFFANLAGEN mit ABE und SONDER-MODELLE, die mit Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind, MÜSSEN auf den jeweiligen SERIENAUSPUFF dieser Modelle zurückgerüstet werden.
SERIENAUSPUFF bedeutet: Die Abgasanlage vom Krümmer/Sammler bis zum Endschalldämpfer inklusive des Katalysators muss IM ORIGINAL MONTIERT sein!
Alle auf dem Sachsenring fahrenden Motorräder müssen mit SERIENMÄSSIGER AIRBOX UND LUFTFILTER ausgestattet sein. Teilnehmer:innen, die auf Grund einer NICHT ZUGELASSENEN Auspuffanlage, wegen technischem Defekt oder einer ausgebrannten Auspuffanlage auffallen, werden mit der schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden.
Teilnehmer:innen, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
7.1 Da manche Motorräder TROTZ SERIENABGASANLAGE ZU LAUT sind, ist es ZWINGEND ERFORDERLICH, diese Motorräder für den Rennstreckenbetrieb so umzurüsten, dass die geforderten Sachsenring-Schallgrenzwerte eingehalten werden.
Für diese Motorradmodelle stellt der Sachsenring KOSTENLOS Endschalldämpfer bzw. schallreduzierende Endstücke zur Verfügung.
VORAUSSETZUNG ist, dass die SERIENMÄSSIGE ABGASANLAGE vom KRÜMMER / SAMMLER bis zum ORIGINALEN ENDSCHALLDÄMPFER inklusive des KATALYSATORS vorhanden ist.
Bei Rückgabe von DEFEKTEN ANLAGEN (z.B. durch Sturz) oder bei Verlust (Mitnahme durch den Nutzer/ die Nutzerin) werden folgende KOSTEN in Rechnung gestellt:
- Rohrkrümmling (zum Aufstecken auf bestehende Serienanlage)
110,- € / Stk. - Defekte Anlage (z.B. durch Sturz, …)
550,- € / Stk. - Defekte Anlagen müssen UNBEDINGT an einen Verantwortlichen des VSZ Sachsenrings zurückgegeben werden!
- Bei Mitnahme einer NEUEN oder DEFEKTEN Anlage stellen wir dem Kunden die Kosten der Anlage in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung!
7.2Bei Motorrad-RENNSTRECKENTRAININGS (gilt NICHT für Kurven-Schräglagentrainings!) muss jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ihr / sein Motorrad im vorgegebenen Zeitfenster bei den Verantwortlichen des VSZ Sachsenring zur SCHALLTECHNISCHEN ZULASSUNG vorstellen.
- ZEITFENSTER schalltechnische Zulassung bei Motorrad-Rennstreckentrainings:
- Am VORABEND der Veranstaltung:
- wochentags: 18:00 – 20:30 Uhr
- Sonn- und Feiertage: 17:00 – 20:00 Uhr - oder am Morgen des 1. Veranstaltungstages von:
07:00 – 09:00 Uhr - oder am 2. Veranstaltungstag:
Zeit nach Absprache, auf alle Fälle aber, VOR der ersten Fahrt auf die Strecke!
- Am VORABEND der Veranstaltung:
- ORT für schalltechnische Zulassung: Box 28
- Jedes Motorrad wird nach der schalltechnischen Kontrolle durch die Mitarbeiter des VSZ Sachsenrings gekennzeichnet. Nur mit dieser Kennzeichnung, dass das Motorrad im Rahmen der Sachsenring-Schallgrenzen fährt, ist eine Teilnahme an der Veranstaltung möglich – egal, ob mit oder ohne notwendigen Umbau.
7.3 Regelung zum Thema STARTNUMMERN
Bei Motorrad Rundstrecken-Trainings sind an ALLEN Bikes GUT LESERLICHE, fortlaufende STARTNUMMERN an der RECHTEN Motorradseite anzubringen. Ist an dieser Stelle keine Fläche vorhanden, muss die Positionierung in Abstimmung mit dem Lärmverantwortlichen des VSZ Sachsenring erfolgen. Bestehende Nummern sind abzudecken.
Die oben genannten Startnummern stellt das VSZ Sachsenrings jeder Teilnehmerin / jedem Teilnehmer zur Verfügung. Die Startnummern haben die Form: "schwarze Nummer auf gelbem Untergrund" und sind verpflichtend anzubringen, was auch bei der schalltechnischen Zulassung kontrolliert wird.
8. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ALLE Motorradtrainings auf dem Sachsenring finden auf eigenes Risiko statt - also unter Haftungsverzicht (siehe Seite 8).
Alle Teilnehmer sind automatisch mit der Teilnahme über das VSZ Sachsenring haftpflichtversichert.
9. STORNOBEDINGUNGEN
Die Kündigung des Vertrages bzw. die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung durch eine(n) Kunden(in) bzw. Teilnehmer/in muss schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im VSZ Sachsenring.
Im Zweifelsfall ist der Kunde/die Kundin//Teilnehmer/in für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
9.1 STORNOFRISTEN für EINZELBUCHER:INNEN
- Bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir keine Stornogebühr.
- Ab dem 29. Tag vor der gebuchten Veranstaltung berechnen wir 40% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- Ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 80% des Trainingspreises als Stornogebühr.
- Bei Nichtteilnahme OHNE ABSAGE berechnen wir 100% des Trainingspreises als Stornogebühr, es sei denn, der Kunde legt ein gültiges ärztliches Attest vor.
9.2 STORNOFRISTEN für GRUPPENBUCHUNGEN
- Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Buchung wird KEINE Stornogebühr fällig.
- Bis zu 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin berechnen wir dem Kunden 20% des vereinbarten Bruttopreises.
- Zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin berechnen wir 35% des vereinbarten Bruttopreises.
- Zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 50% des vereinbarten Bruttopreises.
- Zwischen 90 und 30 Tagen vor der Veranstaltung berechnen wir 75% des vereinbarten Bruttopreises.
- Ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin berechnen wir dem Kunden 90% des vereinbarten Bruttopreises.
- Erscheint der Kunde OHNE Absage nicht zum Vereinbarten Termin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem VSZ Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis.
9.3 Das VSZ Sachsenring kann Motorradtrainings absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen wenn:
- Zu wenig Teilnehmer:innen angemeldet sind.
- Die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmenden oder der benutzten Fahrzeuge zulassen oder
- technische Gründe einen reibungslosen Ablauf unmöglich machen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können in einem solchen Fall bereits bezahlte Kosten für die Veranstaltung zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.
9.4 Der Kundin / dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem VSZ Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit die Kundin / der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
10. VERSTÖSSE
Den Anweisungen der Sachsenring-Trainerinnen und -Trainer muss Folge geleistet werden.
Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Trainerinnen und Trainer können Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten.
Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG in diesem Fall KEINE HAFTUNG für aufgetretene Schäden.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
11.1 Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig.
11.2 Rechnungen für GUTSCHEINE sind SOFORT nach Erhalt des Gutscheins fällig, NICHT ERST NACH INANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG.
11.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € pro Zahlungsaufforderung.
BESONDERS WICHTIG sind die Punkte 12 "AUF DEM SACHSENRING ZUGELASSENE MOTORRÄDER" und 13 "Richtige Beklebung" sowie der Haftungsverzicht. Diese entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Download.
DOWNLOAD: Allg. Geschäfts- & Teilnahmebedingungen für Motorrad-Sportfahrprogramme

